Bundesregierung will Grundgesetzänderung für sozialen Wohnungsbau

Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen

Deutsch, Bundestag

Berlin. Die Bundesregierung bereitet eine Änderung des Grundgesetzes vor, um den sozialen Wohnungsbau stärker unterstützen zu können. Mit dem neuen Artikel 104d soll dem Bund die Möglichkeit eröffnet werden, den Ländern künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in diesem Bereich zu gewähren. „Dadurch wird dem Mangel an preiswertem Wohnraum entgegengewirkt“, heißt es in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) berichtet. Am Freitagnachmittag hat das Finanzministerium die Ressortabstimmung eingeleitet. Bis Donnerstag haben die übrigen Ministerien für ihre Antworten Zeit. Das Haus von Olaf Scholz (SPD) geht mit der Vorlage über den Koalitionsvertrag hinaus. Dort ist nur von zusätzlich zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 sowie von gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern die Rede. Einschränkend heißt es weiter: „Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen.“ Erstaunlich schnell liegt nun das Ergebnis der Prüfung vor. +++

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