Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag einem von Hessen eingebrachten Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz, die in den vergangenen Monaten für das Vorhaben geworben hatten, begrüßten die Entscheidung der Länderkammer. Nach ihrer Auffassung schließt der Entwurf eine bislang bestehende Lücke im Strafrecht und setzt ein deutliches Zeichen zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland.
Ministerpräsident Boris Rhein erklärte, der Schutz jüdischen Lebens sei mehr als ein Bekenntnis, er sei deutsche Staatsräson. Wer das Existenzrecht Israels leugne, greife jüdisches Leben an und richte sich zugleich gegen die freiheitliche Ordnung. Der Gesetzentwurf ziehe deshalb eine klare Grenze und stelle die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe. Zugleich sende er an Jüdinnen und Juden in Deutschland das Signal, dass der Staat nicht wegsehe und an ihrer Seite stehe.
Auch Justizminister Christian Heinz sprach von einem bedeutenden Schritt. Er erklärte, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland habe ein Gesetzentwurf eine Mehrheit gefunden, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen solle. Von diesem Tag gehe ein wichtiges Signal an Jüdinnen und Juden in Deutschland aus. Ziel sei es, den Schutz jüdischen Lebens weiter zu stärken.
Nach geltendem Recht ist die Leugnung des Existenzrechts Israels bislang nicht ausdrücklich strafbar. Sanktionen sind derzeit nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn Äußerungen als Billigung von Straftaten gewertet werden oder Parolen verwendet werden, die als Losungen der Terrororganisation Hamas eingestuft werden. Als Beispiel wird die Parole „From the river to the sea“ genannt. Nach Auffassung der hessischen Landesregierung erfasst das bestehende Recht jedoch nur einen Teil der einschlägigen Fälle. Zudem sei der Nachweis solcher Straftaten häufig schwierig, weil Beschuldigte versuchten, den antisemitischen Charakter ihrer Äußerungen zu verschleiern.
Als rechtliche Grundlage verweist der Gesetzentwurf auf die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Danach können bestimmte Äußerungen unter Strafe gestellt werden, wenn sie die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland berühren und ihr widersprechen. Nach Darstellung der hessischen Landesregierung gehört dazu auch die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel. Christian Heinz erklärte, das Andenken an die Opfer des Holocaust zu bewahren, die Nachfahren der Überlebenden zu schützen und den als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, sei der Kern dessen, was als deutsche Staatsräson bezeichnet werde. Der Nationalstaat des jüdischen Volkes sei gegründet worden, um die Opfer der Shoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Deshalb gehöre die Sicherheit Israels zur deutschen Staatsräson. Der Gesetzentwurf führe diesen Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurück und gebe ihm die notwendige rechtliche Kontur.
Mit dem Beschluss des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen muss. Anschließend wird der Entwurf gemeinsam mit der Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem Vorhaben, bevor der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen und es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch offen. +++

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