Bundespolizei Hünfeld – Festnahme von Schleusern an der Grenze zur Schweiz

Ermittlungserfolg in Bremen

Hünfeld. Einsatzkräfte der Bundespolizeiabteilung Hünfeld sind im gesamten Bundesgebiet anzutreffen um die Sicherheit in unserem Land zu gewährleisten. Ob im tiefen Süden oder im hohen Norden, immer sind Hünfelder Bundespolizisten mit dabei. Seit mehr als zwei Jahren gehören Einsätze an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz zum festen Aufgabenspektrum der Hünfelder Bundespolizeiabteilung. Für die Einsatzkräfte aus Osthessen liegt der Schwerpunkt der Aufgabe in der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Ziel ist es die illegale Einreise zu verhindern und Schleusungen zu erkennen.

So konnten Einsatzkräfte der Hünfelder Einsatzhundertschaft am 2. Februar 2018 einen international gesuchten 36-jährigen afghanischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang in Weil/Rh. verhaften. Der Mann mit Wohnsitz in Italien war Insasse eines Fernreisebusses aus Mailand. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 36-Jährigen ein europäischer Haftbefehl zum Zweck der Auslieferung nach Griechenland vorliegt. Gegen Bezahlung hatte er dort im Jahr 2014 mehrere afghanische Staatsangehörige mit gefälschten Pässen ausgestattet und war ihnen anschließend dabei behilflich das Land mit einer Flugverbindung in Richtung Italien zu verlassen. Hierfür wurde er im Jahr 2015 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, wovon noch drei Jahre und drei Monate zu verbüßen sind.

Bereits am 31. Januar 2018 durchsuchten Kräfte der Hünfelder Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, ein Team der Spezialisten für Türöffnungstechnik der Technischen Einsatzhundertschaft sowie weitere Kräfte der Bundespolizei auf Beschluss des Amtsgerichtes Landshut fünf Wohnungen in Bremen, Halle und Hannover. Dabei wurde ein europäischer Haftbefehl vollstreckt. Zeitgleich führten in Griechenland Maßnahmen der dortigen Polizei ebenfalls zur Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls. Grundlage waren Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von syrischen Staatsangehörigen mit gefälschten Dokumenten über die griechischen Flughäfen Thessaloniki und Athen. Dabei wurden die zu schleusenden Personen in den Jahren 2015 bis 2017 in Griechenland mit falschen Ausweisdokumenten ausgestattet und nach Deutschland geflogen.

Der Vollstreckung gingen mehrmonatige verdeckte Ermittlungen des Bundespolizeipräsidiums und griechischer Behörden unter Leitung der Staatsanwaltschaft Landshut voraus. Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Die Einsatzkräfte kehrten wohlbehalten aus den Einsätzen zurück, teilte . +++