Der politische Knoten in der Berliner Koalition ist durchschlagen: Das Bundeskabinett hat eine offizielle Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen, die den Weg für eine nationale Zuckergetränkesteuer ebnet. Stimmt das Parlament dem Entwurf zu, tritt die neue Abgabe zum 1. Juli 2027 in Kraft. Das Vorhaben, das Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) federführend vorantreibt, verfolgt eine doppelte Stoßrichtung: Einerseits sollen spürbare Steuermehreinnahmen für die Bundeskasse generiert werden, andererseits soll der finanzielle Druck die Getränkehersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte signifikant zu senken und gesündere Rezepturen anzubieten. Vorausgegangen war ein tagelanger Koalitionsstreit, der erst am Dienstag beigelegt werden konnte.
Der Entwurf setzt die Schwelle bei einem Gesamtzuckergehalt von mindestens 5 Gramm pro 100 Milliliter an und staffelt die Steuer in zwei Stufen. Liegt der Zuckeranteil zwischen fünf und acht Gramm je 100 Milliliter, wird eine Abgabe von 0,26 Euro pro Liter fällig. Überschreitet das Getränk die Marke von acht Gramm pro 100 Milliliter, steigt der Steuersatz auf 0,32 Euro je Liter.
In den Anwendungsbereich fallen klassische Erfrischungsgetränke wie Cola, Orangenlimonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees und Energydrinks ebenso wie Fruchtnektare oder Saftkonzentrate mit zugesetztem Zucker. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate, die für die Zubereitung bestimmt sind – darunter Postmix-Konzentrate für Gastronomieanlagen und Sirup für heimische Trinkwassersprudler –, unterliegen künftig der Steuerpflicht. Steuerschuldner sind, wie im Verbrauchsteuerrecht üblich, die Hersteller beziehungsweise der Großhandel.
Gleichzeitig definiert das Ministerium einen detaillierten Katalog von Ausnahmen. Alkoholische Getränke bleiben außen vor, da sie bereits spezifischen Verbrauchsteuern unterliegen. Bemerkenswert ist, dass auch deren alkoholfreie Pendants von der Zuckersteuer befreit werden: Alkoholfreier Wein und Fruchtwein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre sowie entsprechende Cocktails und Mischgetränke bleiben steuerfrei. Ebenfalls verschont bleiben Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie darauf basierende Mischungen, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reine Saftkonzentrate und ungesüßte Schorlen. Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, fallen ebenfalls nicht unter die Neuregelung.
Um kleinere Betriebe vor unverhältnismäßiger Bürokratie und finanzieller Überlastung zu schützen, sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzregeln vor: Unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern sind komplett ausgenommen. Zudem wurde eine Befreiung für Betriebe mit einem Ausstoß von bis zu einer Million Litern verankert. Letztere steht allerdings noch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission in Brüssel.
Finanziell plant das Bundesfinanzministerium mit substanziellen Erträgen. Für das Rumpfjahr 2027 rechnet der Bund mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro. Im ersten vollen Erhebungsjahr 2028 soll die Summe auf 925 Millionen Euro klettern, bevor sich das jährliche Steueraufkommen zwischen 2028 und 2031 bei 875 bis 890 Millionen Euro einpendeln dürfte. Die Einnahmen sollen zweckgebunden eingesetzt werden, um die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren und die Kassenfinanzen zu entlasten.
Trotz des koalitionären Durchbruchs formiert sich vehementer Widerstand gegen das Vorhaben. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek kritisierte den Vorstoß im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ mit scharfen Worten. Es sei unbegreiflich, weshalb die Regierung in einer Phase ohnehin angespannter Lebenshaltungskosten eine weitere Verbrauchsabgabe schaffe, die den Alltag der Bürger zusätzlich verteuere. Besonders Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen würden einseitig getroffen, da diese einen überproportional hohen Teil ihres Haushaltsbudgets für Lebensmittel aufbringen müssten. Reichinnek warnte davor, fiskalische Haushaltslöcher auf dem Rücken der breiten Mehrheit zu stopfen. Wenn es der Regierung tatsächlich um präventiven Gesundheitsschutz gehe, müssten verbindliche Rezepturvorgaben für die Industrie, ein konsequentes Werbeverbot für ungesunde Produkte sowie transparente Nährwertkennzeichnungen greifen, statt Bürger an der Kasse zur Kasse zu bitten.
Mit der Einbringung der Formulierungshilfe verlagert sich die Debatte nun in die Ausschüsse des Bundestags. Dort wird sich entscheiden, ob das Vorhaben wie geplant den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess passiert oder ob handwerkliche Details und soziale Abfederungen noch einmal nachjustiert werden müssen.

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