Bund plant Ausnahmen für Geimpfte bei Infektionsschutzgesetz

Es gehe dabei nicht um die Einräumung von Sonderrechten

Geimpfte und von Covid-19 Genesene sollen von den ab diesem Samstag geltenden bundesweiten Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes demnächst ausgenommen werden. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine Vorlage des Bundesjustizministeriums für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag. Es sei „nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“, zitiert das Blatt aus dem Entwurf.

Daher seien „die Erleichterung oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genese vorzusehen“. Diese Personengruppen müssten zum Teil sogar „bessergestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete“. Nur so lasse sich „die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen“ sicherstellen. Dem noch in Abstimmung befindlichen Papier zufolge sollen Geimpfte (ab 14 Tage nach der abschließenden Impfung) und Genesene „bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung“ von Kontaktbeschränkungen etwa in Familien und Haushalten ausgenommen werden. Bei Reisen soll die Pflicht zu Zwangstests vor Reiseanritt und zur Quarantäne nach Rückkehr entfallen. In „Ladengeschäften und Märkten“, „Kultureinrichtungen“, bei „Sport“ und „körpernahe Dienstleistungen“ soll eine Testpflicht ebenfalls entfallen.

Soweit Bundesländer Testpflichten oder Beschränkungen etwa in der Außengastronomie vorsehen, sollen Geimpfte und Genesene ebenfalls davon ausgenommen sein, heißt es weiter in der Vorlage. Das Justizministerium schreibt in dem Papier, es gehe dabei „nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“, zitiert die Zeitung. +++

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