Bürgerhäuser in Hünfeld für Feiern weiter geschlossen

Bürger- und Vereinshäuser im Stadtgebiet Hünfeld können angesichts der Corona-Pandemie auch weiterhin nicht für Partys und private Feiern genutzt werden. Dies hat der Magistrat der Stadt Hünfeld in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Der Magistrat folgt damit einer einvernehmlich abgestimmten Regelung der Bürgermeister im gesamten Kreisgebiet, die sich angesichts steigender Infektionszahlen darauf verständigt hatten, diese zunächst bis 31. August befristete Regelung nun bis Ende Oktober zu verlängern. Das bedeutet im Einzelnen, dass Bürger- und Vereinshäuser weiterhin für regelmäßige Vereinsnutzungen, wie Übungsabende, genutzt werden können. Vereinsveranstaltungen, wie Konzerte, sind unter Einhaltung der jeweils gültigen Verordnungsregelungen mit Hygieneauflagen, Abstandsregeln und maximalen Zuschauerzahlen nun ebenso möglich. Nach den einschlägigen Hygieneregeln müssen beispielsweise für Zusammenkünfte und Veranstaltungen für jeden Besucher mindestens drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Private Veranstaltungen wie Geburtstagspartys und Feiern sind dagegen weiterhin vorläufig nicht möglich, da dabei Hygieneauflagen nur sehr schwer eingehalten und überprüft werden könnten. Auch Grillplätze bleiben mit dieser Regelung bis 31. Oktober geschlossen.

Die Jugendräume können dagegen unter Einhaltung der jeweils gültigen Verordnungsregelungen des Landes Hessen genutzt werden, sofern eine Aufsicht durch einen Jugendbetreuer oder eine andere Aufsichtsperson gewährleistet ist. Für Feierlichkeiten und Partys bleiben diese aber ebenso geschlossen. Diese Regelungen sollen auch für die Jugend- und Vereinsräume im Hotel Engel Anwendung finden. +++