Buschmann erwartet Behörden-Entlastung durch Cannabis-Legalisierung

Blienert drängt auf Modellversuche für legalen Cannabis-Handel

Die teilweise Legalisierung von Cannabis wird nach Einschätzung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Justiz und Polizei mittelfristig entlasten. „Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet“, sagte Buschmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen.“

Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. „Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben.“ Polizei und Justiz hatten vor einer Mehrbelastung durch die Neuregelung gewarnt, die am 1. April in Kraft tritt.

Blienert drängt auf Modellversuche für legalen Cannabis-Handel

Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hat die Ampelkoalition aufgefordert, nach der Teillegalisierung von Cannabis nun auch die Modellversuche für den kommerziellen Handel zu beschließen. „Mit dem ersten Schritt schaffen wir erst einmal nur Verbesserungen für regelmäßige Konsumierende. Jetzt ist aber unbedingt notwendig, die Sache rundzumachen und die Modellprojekte als zweite Säule zu beschließen“, sagte Blienert dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumierende nicht mehr zum Dealer gehen müssen.“ Wichtig sei, dass es beim Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften ein striktes Werbeverbot gebe und der Jugendschutz eingehalten werde.

Die Ampelkoalition hatte ursprünglich geplant, die zum 1. April geltende Teillegalisierung mit der Freigabe des kommerziellen Handels zu verbinden. Nach Gesprächen mit der EU wurde dieser Punkt aber zunächst fallen gelassen. Nun sind als sogenannte zweite Säule regional begrenzte und wissenschaftlich begleitete Modellversuche angekündigt. Die dafür nötigen Gesetzesänderungen wurden bisher aber noch nicht auf den Weg gebracht. Blienert sagte, die Legalisierung des Eigenkonsums für Erwachsene ab 1. April sei ein erster Schritt auf dem Weg in eine neue Sucht- und Drogenpolitik. „Das besiegelt das lange überfällige Aus einer viel zu lange praktizierten pauschalen Cannabis-Verbotspolitik“, so der SPD-Politiker. Trotz des strikten Verbots hätten in Deutschland immer mehr Erwachsene und auch immer mehr Jugendliche gekifft. Deshalb sei ein Umdenken dringend nötig gewesen.

„Mit unserem Paradigmenwechsel in der Sucht- und Drogenpolitik rücken endlich die Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, mehr in den Blick und werden nicht mehr pauschal kriminalisiert und stigmatisiert“, sagte er. Der von der Ampelkoalition eingeschlagene Weg sorge insgesamt für mehr Gesundheitsschutz von Konsumierenden, für ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes und zugleich zu einer Stärkung des Jugendschutzes, weil wichtige Präventionsangebote ausgebaut würden. Blienert mahnte zugleich: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gesund. Deshalb gehören Drogen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

Kiffer feiern Cannabis-Legalisierung mit öffentlichem „Smoke-In“

In Berlin und anderen Städten haben Anhänger von Cannabis die teilweise Legalisierung zum 1. April mit einem öffentlichen „Smoke-In“ gefeiert. Am Brandenburger Tor steckten sich mehrere Hundert Personen nach einem Countdown demonstrativ ihre Joints an. Weitere entsprechende Veranstaltungen waren unter anderem in Leipzig, Hamburg, Nürnberg, Heidelberg, Regensburg, Dortmund, Köln, Mönchengladbach und Suhl geplant. Seit Montag ist Cannabis in Deutschland in weiten Teilen legal. So ist Erwachsenen unter anderem der Besitz von bis zu 25 Gramm sowie der private und gemeinschaftliche Eigenanbau in bestimmten Grenzen erlaubt, zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Der Verkauf von Cannabis bleibt aber weiter verboten, abgesehen von lizenzierten Geschäften in Modellregionen, auch Online-Shops und Versandhandel sind zunächst nicht vorgesehen. +++