Berliner Verwaltungsgericht: Verbot von Corona-Demo unzulässig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen unter Auflagen gekippt. Die Versammlung könne stattfinden, sofern der Mindestabstand, vor allem im Bereich der Bühne, auch durch das Aufstellen von Gittern gewährleistet werde. Zudem müsse während der Veranstaltung durch Organisatoren und Sicherheitskräfte beständig darauf hingewiesen werden, die Mindestabstände einzuhalten, so der Sprecher. +++