Bericht: Luftransportkapazität der Bundeswehr erheblich eingeschränkt

Bild: Airbus

Berlin. Die Luftransportkapazität der Bundeswehr ist offenbar erheblich eingeschränkt. Das geht der „Welt“ zufolge aus einem Bericht zur „Materiallage der strukturrelevanten Hauptwaffensysteme“ der Bundeswehr aus dem August hervor. Danach sind 32 der 57 Transportflugzeuge vom Typ Transall C160 nicht einsatzfähig. Drei weitere Maschinen seien nur bedingt einsatzfähig. Der Klarstand der voll einsatzfähigen Flugzeuge liegt demnach bei lediglich 43 Prozent. Probleme gebe es auch durch Verzögerungen bei der industriellen Materialerhaltung der über 50 Jahre alten Maschinen. „Aufgrund der langen Betriebszeit des Luftfahrzeugs sind viele Ersatzteile nicht mehr verfügbar“, heißt es laut „Welt“ in dem Lagebericht.

Schwierigkeiten bereite der Bundeswehr erneut das Transall-Nachfolgemodell A400M. Der Airbus-Konzern sei mit der Auslieferung des neuen Transportflugzeugs der Bundeswehr bereits vier Jahre in Verzug. Ende November soll die erste von insgesamt 53 bestellten Maschinen endlich ausgeliefert werden – allerdings mit erheblich eingeschränkten Betriebsmöglichkeiten. In einer Stellungnahme des Verteidigungsministeriums an den Bundesrechnungshof vom 21. August heißt es der „Welt“ zufolge, dass das Waffensystem des A400M in der Einführungsphase nicht an die SAP-Standardsoftware der Bundeswehr angebunden werden könne. Um die Musterzulassung des neuen Fliegers und damit den Betrieb zu ermöglichen, müsse außerdem noch das Luftverkehrsgesetz geändert werden.

Schließlich fehle noch ein „haushaltsgründendes Dokument“ nach der neuen Beschaffungsvorschrift des Ressorts. Offenbar rechnet die Bundeswehr auch mit Minderleistungen und weiteren Verzögerungen, schreibt die Zeitung. Man bemühe sich in Abstimmung mit den anderen A400M-Partnernationen um „Preisnachlässe für die Minderleistungen sowie den Weiterbestand der Kündigungsrechte“, heißt es demnach in dem Brief. Außerdem dringe man darauf, dass Airbus „seine weitere Planung und damit verbundene Projektrisiken“ offenlege. Über die Abnahme der A400M könne die Bundeswehr erst „nach Bewertung der gegebenenfalls noch verbleibenden Minderleistung“ entscheiden. Man behalte sich „grundsätzlich Einzelkündigung bei Luftfahrzeugen“ vor, „die den vertraglichen Konfigurationsstand nicht erreichen“. Eine Bewertung der Minderleistungen, Verzögerungen und der daraus resultierenden Risiken liege derzeit noch nicht vor. +++ fuldainfo | Foto:airbus