Bericht: Lobbyisten bekommen immer noch leicht Zugang zum Bundestag

Ausweise nur noch direkt bei der Bundestagsverwaltung beantragt werden

Deutsch, Bundestag

Berlin. Lobbyisten bekommen offenbar immer noch leicht Zugang zum Bundestag. Die Verwaltung des Bundestages hat nach der Verschärfung der Vergaberichtlinien im Februar vergangenen Jahres 910 Hausausweise für Lobbyisten ausgestellt: Die Zahl geht aus der Antwort des Bundestags auf einen Auskunftsantrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hervor, den das Internetportal abgeordnetenwatch.de gestellt hat und über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Wer im Besitz eines solchen Hausausweises ist, kann die Bundestagsgebäude betreten, wann immer er will. Die Vergaberegeln waren am 18. Februar 2016 vom Ältestenrat des Bundestages verschärft worden, nachdem bekannt geworden war, dass am normalen Weg vorbei über die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen insgesamt 1.103 Hausausweise vergeben worden waren. Angesichts des öffentlichen Unmuts über diesen intransparenten Vergabeweg hatte sich der Ältestenrat gezwungen gesehen, den Hausausweis-Zugang über die parlamentarischen Geschäftsführer einzustellen. Seitdem können Ausweise nur noch direkt bei der Bundestagsverwaltung beantragt werden. Im Dezember 2016 hat abgeordnetenwatch.de die Bundestagsverwaltung um eine erste Bilanz des neuen Verfahrens gebeten. Erst nach mehreren Beschwerden und sechs Monaten Wartezeit hat die Verwaltung jetzt geantwortet. „Vom 18. Februar bis zum 1. Dezember 2016 wurden durch die Bundestagsverwaltung insgesamt 910 Bundestagsausweise“ für Interessenverbände ausgestellt, heißt es laut Zeitung in der Antwort.

536 von ihnen wurden jedoch vergeben, ohne dass die Antragsteller begründet haben, warum sie die Hausausweise brauchen, berichtet die Zeitung. Dabei sieht die Hausordnung des Bundestages vor, dass Verbandsvertreter nur „aus berechtigtem Anlass“ einen Ausweis bekommen dürfen. Im Antragsformular müssen sie deshalb angeben, „Warum und wie oft“ sie die Bundestagsgebäude betreten müssen. Die Bundestagsverwaltung verweist in ihrer Antwort darauf, die begründungslosen Anträge seien zwar nach dem 18. Februar 2016 bearbeitet, aber bereits vor der Verschärfung der Regeln gestellt worden. Seit der Umstellung würden nur noch „Anträge mit vollständig gemachten Angaben akzeptiert“. Der Zwang, den Antrag für einen Hausausweis zu begründen, galt allerdings schon seit vielen Jahren, er wurde nicht erst mit der Verschärfung der Regeln im Februar 2016 eingeführt, schreibt die SZ. Die parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen und der Linken, Britta Haßelmann und Petra Sitte, wollen den Fall deshalb jetzt prüfen lassen. Martin Reyher von abgeordnetenwatch.de sagte der Zeitung: „Anstatt die Anträge gewissenhaft zu prüfen, hat sich die Bundestagsverwaltung zum Türöffner für Lobbyisten gemacht.“ +++