BDI-Präsident kritisiert 800-Quadratmeter-Begrenzung

NRW-Einzelhandel sieht Nachbesserungsbedarf bei Corona-Lockerungen

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) Dieter Kempf hält die 800-Quadratmeter-Begrenzung für Corona-Lockerungen für nicht geeignet. Zur Begrenzung des systemischen und individuellen Risikos „hätte es andere Größen gebraucht“, sagte Kempf am Donnerstag dem Deutschlandfunk. Laut BDI-Präsident sei das Hygienekonzept „eigentlich das Ausschlaggebende“. Das heißt, dass man in Geschäften sicherstellen müsse, dass es den Menschen auch möglich sei, Abstandsregeln einzuhalten. „Dazu hätte ich mir im Übrigen eine deutlich verbindlichere Ansage zum Thema Mundschutz gewünscht“, so Kempf.

„Die etwas unverbindliche Form, die gestern kam, erschließt sich mir nur dann, wenn man berücksichtigt, dass solche Themen, Mundschutz, Schutzkleidung, natürlich primär für medizinisches Personal vorgehalten werden müssen.“ Laut Kempf hätte es „andere, faktisch bessere Kriterien gegeben, um das Risiko der Ansteckung in einem Geschäft zu vermindern“. So sei man in einem „kleinen“ Laden mit 20 Quadratmetern oder 25 Quadratmetern „wahrscheinlich eher schlechter in der Lage, die soziale Distanz ihrer Kunden zu überwachen, als der Kaufhausdetektiv eines großen Kaufhauses“. Insgesamt hält er die erste Öffnung aber für positiv, „auch wenn ich das Öffnungskriterium nicht vorbehaltlos nachvollziehen kann“, sagte der BDI-Präsident.

NRW-Einzelhandel sieht Nachbesserungsbedarf bei Corona-Lockerungen

In der Diskussion um Lockerungen bei den Öffnungsmöglichkeiten sieht der nordrhein-westfälische Einzelhandel Nachbesserungsbedarf. „Wir sind froh für jeden, der jetzt öffnen kann“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, Peter Achten, der „Rheinischen Post“. Es bestehe aber eine „grobe Wettbewerbsverzerrung“ zwischen denen, die öffnen dürften, und denen, die geschlossen bleiben müssten. „Wir appellieren an die Landesregierung zu prüfen, ob Unternehmen, die die Flächen begrenzen, nicht doch öffnen können“, so Achten. Er hoffe auf eine schnelle Lösung. „Es wäre gut, wenn das schon vor dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April passiert.“ Bislang dürfen in NRW neben Autohäusern und dem Buchhandel zwar auch Möbelhäuser und der Babyfachhandel öffnen, Textilhändler und Warenhäuser dagegen nicht. Das gilt auch dann, wenn sie ihre Flächen begrenzen. +++