Asylverfahren vor hessischen Gerichten deutlich schneller bearbeitet

Die Dauer von Asylverfahren vor den hessischen Verwaltungsgerichten ist innerhalb eines Jahres deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Zahl der neu gestellten Asylanträge in Europa und auch in Deutschland deutlich gesunken. Nach Angaben des Hessischen Justizministeriums wurden Asylhauptverfahren an den hessischen Verwaltungsgerichten im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich innerhalb von 13,7 Monaten abgeschlossen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte die durchschnittliche Verfahrensdauer noch 19 Monate betragen.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sieht in der Entwicklung einen Beleg für die gestiegene Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgerichte. „Gerade die Konzentration von Herkunftsstaaten auf einzelne Verwaltungsgerichte führt dazu, dass mehr Verfahren erledigt werden können“, erklärte Heinz. Die Spezialisierung auf bestimmte Herkunftsstaaten ermögliche den Gerichten, entsprechende Fachkenntnisse aufzubauen und Verfahren effizienter zu bearbeiten.

Auch die Zahl der neu eingegangenen Asylhauptverfahren ist in Hessen zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden rund 4.000 Verfahren registriert. Im ersten Halbjahr 2025 waren es noch etwa 5.400. Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander: Die Gerichte benötigen im Durchschnitt weniger Zeit für die Bearbeitung, gleichzeitig kommen weniger neue Verfahren hinzu.

Eine Rolle spielt nach Angaben des Justizministeriums die stärkere Spezialisierung der hessischen Verwaltungsgerichte. Bereits 2024 nahm am Verwaltungsgericht Darmstadt eine spezielle Asylkammer ihre Arbeit auf. Nach Angaben des Ministeriums konnte dort die durchschnittliche Verfahrensdauer seitdem nahezu halbiert werden.

Darüber hinaus werden Verfahren nach Herkunftsstaaten auf bestimmte Gerichtsstandorte konzentriert. Verfahren von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten werden hessenweit beim Verwaltungsgericht Gießen gebündelt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist unter anderem für Verfahren aus Äthiopien und Eritrea zuständig. Das Verwaltungsgericht Kassel bearbeitet schwerpunktmäßig Verfahren aus dem Irak und Pakistan. Beim Verwaltungsgericht Wiesbaden liegen entsprechende Zuständigkeiten unter anderem für Iran, die Russische Föderation und Somalia.

Nach Einschätzung des Justizministeriums trägt diese Bündelung dazu bei, dass Richter und Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten größere Erfahrungen mit bestimmten Herkunftsländern entwickeln können. Dadurch sollen Verfahren schneller entschieden werden können.

Die hessische Entwicklung steht zugleich in einem größeren europäischen Zusammenhang. In der Europäischen Union sowie Norwegen und der Schweiz sind die Asylantragszahlen in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Nach bisher unveröffentlichten Zahlen der EU-Asylagentur EUAA, die aus einem als vertraulich gekennzeichneten Bericht der EU-Kommission vom 1. Oktober 2026 bekannt geworden sind, wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres insgesamt 452.969 Schutzanträge registriert. Im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres waren es noch 598.575. Das entspricht einem Rückgang um 24,3 Prozent.

Deutschland liegt bei den Asylanträgen inzwischen auf dem dritten Platz innerhalb der EU+. Seit Januar wurden nach den Angaben 70.257 Schutzanträge registriert. Mehr Anträge verzeichneten Frankreich mit 98.822 und Italien mit 78.496. Deutlich niedrigere Zahlen wurden unter anderem aus Malta mit 294, der Slowakei mit 131 und Ungarn mit 83 Asylanträgen gemeldet.

Die Herkunft der Antragsteller unterscheidet sich dabei teilweise zwischen Deutschland und dem gesamten EU+-Raum. In Deutschland stammte die größte Gruppe in den ersten neun Monaten 2026 aus Afghanistan. Auf Afghanen entfielen 23 Prozent der Anträge. Es folgten Syrien mit zwölf Prozent und die Türkei mit zehn Prozent.

EU-weit beziehungsweise im Raum EU+ kamen die meisten Antragsteller ebenfalls aus Afghanistan. Insgesamt wurden 52.361 Anträge von Afghanen registriert. Danach folgten Venezuela mit 37.294 und Bangladesch mit 26.497 Anträgen. Auch 6.420 russische Staatsangehörige stellten in den ersten neun Monaten einen Asylantrag.

Bei den ukrainischen Staatsangehörigen wurden im gesamten EU+-Raum 12.182 Asylanträge registriert. Die meisten dieser Anträge entfielen auf Frankreich mit 49 Prozent. Es folgten Polen mit 13 Prozent, Rumänien mit sechs Prozent und Deutschland mit fünf Prozent.

Der Rückgang der Asylanträge ist für die hessische Justiz von Bedeutung, weil weniger neue Verfahren grundsätzlich auch zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichte beitragen können. Allerdings lässt sich daraus allein nicht erklären, warum die durchschnittliche Dauer der hessischen Asylhauptverfahren von 19 auf 13,7 Monate zurückgegangen ist. Hier verweist das Justizministerium insbesondere auf die Spezialisierung und Bündelung der Verfahren.

Beide Faktoren dürften deshalb getrennt betrachtet werden: Einerseits kommen weniger neue Asylverfahren bei den Gerichten an, andererseits sollen organisatorische Veränderungen innerhalb der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit dazu führen, dass anhängige Verfahren schneller abgeschlossen werden.

Die Entwicklung bedeutet allerdings nicht, dass Asylverfahren in Hessen inzwischen kurzfristig entschieden werden. Auch eine durchschnittliche Dauer von 13,7 Monaten bedeutet, dass zwischen dem gerichtlichen Verfahren und der Entscheidung weiterhin mehr als ein Jahr liegen kann. Zudem handelt es sich um einen Durchschnittswert für Asylhauptverfahren an allen hessischen Verwaltungsgerichten. Die tatsächliche Dauer kann abhängig vom Herkunftsland, vom individuellen Sachverhalt und vom zuständigen Gericht erheblich variieren.

Für die weitere Entwicklung wird deshalb entscheidend sein, ob der Rückgang der Asylanträge anhält und ob die hessischen Verwaltungsgerichte ihre höheren Erledigungszahlen dauerhaft halten können. Die aktuellen Zahlen zeigen zunächst eine deutliche Entlastung auf der Eingangsseite und zugleich eine Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer.

Die Entwicklung in Hessen ist damit Teil eines größeren Trends: Während europaweit die Zahl der neuen Asylanträge innerhalb eines Jahres um knapp ein Viertel zurückgegangen ist, hat sich gleichzeitig die Dauer der gerichtlichen Asylverfahren in Hessen deutlich reduziert. Ob daraus eine dauerhafte Entlastung der Verwaltungsgerichte entsteht, wird sich erst anhand der kommenden Quartale und Jahresabschlüsse beurteilen lassen. +++


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