Anklage im Fall der neunjährigen Leila

Gera. Im Fall der getöteten neunjährigen Leila aus Jena hat die Staatsanwaltschaft Gera Anklage erhoben. Das berichtet die Ostthüringer Zeitung. Nach OTZ-Informationen aus Justizkreisen sollen sich gleich drei Personen für das Tötungsdelikt verantworten müssen. Eine entsprechende Anklageschrift ist beim Landgericht Gera eingegangen. Demnach ist der zur Tatzeit 23 Jahre alte Lebensgefährte der Tante wegen Totschlags und sexuellem Missbrauch angeklagt. Die Tante und die Oma des Mädchens sollen sich der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung und unterlassene Hilfeleistung schuldig gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Indizien. Die Neunjährige war am 4. September 2014 mit schweren Verletzungen ins Uniklinikum Jena eingeliefert worden, denen sie am gleichen Tag erlag. Die Obduktion ergab als Todesursache den Riss der Bauchspeicheldrüse – die Folge von Tritten in den Bauch. Das Kind lebte mit seiner Mutter und einem Stiefvater in der bayerischen Kleinstadt Rothenburg ob der Tauber und verbrachte einen Teil der Schulferien bei der Tante in Jena. Jene wohnte mit ihrem Freund und dem Uropa in einem Elfgeschosser in Lobeda-Ost. Ein Gutachten schließt aus, dass der betagte Opa dem Kind die schweren Verletzungen beigebracht haben könnte.

Der Freund der Tante hatte sich am Tag des Todes auffällig verhalten. Er informierte zwar die Großeltern des Mädchens, dass etwas mit dem Kind nicht stimme. Als die Oma in der Wohnung eintraf, soll er aber nach dem Verständigen des Rettungsdienstes verschwunden sein. Der Mann, der wegen Gewaltdelikten bereits vor Gericht stand, war bislang nicht mit Taten gegenüber Kindern auffällig geworden. Die Ermittler fanden aber verdächtige DNA-Spuren an nicht gewaschener Kleidung. Andererseits lagerten Wäscheberge in der Wohnung, weil die Waschmaschine kaputt war.

Der dringende Tatverdacht gegen den Lebensgefährten ergab sich drei Wochen nach der Tat. Ein Spezialkommando nahm ihn in Köln fest – er hatte die Polizei über die bevorstehende Fahrt informiert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Obduktion zeigte, dass das Mädchen nicht nur einmal körperlicher Gewalt ausgesetzt war. Deshalb scheint die Staatsanwaltschaft auch die Tante und die Oma im Visier zu haben, weil sie trotz Wissens nicht verhindert haben sollen, dass dem Kind Gewalt widerfährt.

Im nächsten Schritt muss das Landgericht Gera über die Zulassung der Anklage entscheiden. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung wäre bis zur Mitte des Jahres zu rechnen. Auf Totschlag steht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft bestraft. +++ fuldainfo