Der Verein „Fulda stellt sich quer“ wurde vergangene Woche vom Landgericht Fulda zum wiederholten Male zu einer Ordnungsstrafe verurteilt, diesmal in Höhe von 2.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von einem Tag je 200 Euro zu vollziehen an Andreas Goerke und einem weiteren Vorstandsmitglied, schreibt der AfD-Kreisverband Fulda in einer Mitteilung. Der jüngsten Entscheidung war ein gerichtliches Verbot vorausgegangen, nachdem der Verein rechtwidrige Behauptungen über den AfD-Politiker, Pierre Lamely, verbreitet hatte. Trotz gerichtlichem Verbot hatte der Verein mehrfach entsprechende Äußerungen weiterverbreitet. Nach einem Facebook-Beitrag zwecks Spendenaufrufes in Folge der Entscheidung, ruft der AfD-Politiker erneut das Landgericht Fulda an.
„In einem aktuellen Facebook-Beitrag ruft der Verein zu Spenden auf, um die jüngste Ordnungsstrafe zu zahlen. Statt Spenden einzusammeln, sollte man sich vielleicht eher an gerichtliche Entscheidungen halten und endlich damit aufhören, mit unlauteren, rechtswidrigen Behauptungen gegen die AfD und ihre Politiker zu hantieren“, stellt AfD-Kreisgeschäftsführer Pierre Lamely, der mehrere, gerichtliche Entscheidungen gegen den Verein erwirkt hat, in der Mitteilung heraus.
In dem Beitrag zum Spendenaufruf spricht der Verein von einem ‚rechtsextremen Funktionär der AfD‘, der den Beschluss erwirkt hatte. „Ich verwahre mich gegen eine solche Unterstellung, da weder ich noch meine Kollegen rechtsextrem sind“, so Lamely. Und weiter: „Selbst Bundesbehörden dürfen die AfD nicht rechtsextrem nennen. Ich habe den Beitrag zum Anlass genommen, die Facebook-Aktivität des Vereins erneut juristisch überprüfen zu lassen. Im Ergebnis habe ich nun unverzüglich einen weiteren Antrag wegen unzulässiger Aussagen des Vereins beim Landgericht Fulda eingereicht. Der Verein meint wohl, über dem Gesetz zu stehen und Entscheidungen des Landgericht Fulda nicht ernst nehmen zu müssen.“
Von Spenden an den Verein im Zusammenhang mit dem Beschluss rät der AfD Politiker ab. „Man kann sein Geld auch sinnvoller spenden. Wer dem Spendenaufruf von ‚Fulda stellt sich quer‘ hier folgt, finanziert damit rechtswidriges Handeln, für das eigentlich die Verantwortlichen im Verein selbst geradestehen sollten. Da der Verein rechtskräftige, gerichtliche Entscheidungen permanent ignoriert und damit Verurteilungen wegen neuerlichen Rechtsverstößen heraufbeschwört, sind entsprechende Spenden zum Fenster rausgeschmissenes Geld. Stattdessen sollte man die interne Vereinsorganisation und die verantwortlichen im Vorstand hinterfragen, die durch zweifelhafte Handlungen erst solche Ordnungsstrafen ausgelöst haben“, so Lamely in der Mitteilung abschließend. +++ pm/ja

Ein autoritäres Staats- und Gesellschaftsbild, das die zu weiten Teilen eindeutig demokratische (kann man das von DKP und LINKE = PDS/SED auch behaupten mit Freundschaft zu den Diktaturen in Kuba, Venezuela??!) AfD mitnichten hat und ebensowenig rasssistisch ist, gab es doch extrem -wie bei den Nazis- in der von der DKP des Herrn Gehrke befreundeten DDR-SBZ von 1945 bis 1990, die DKP hielt solchen Menschenschindern und Mördern (siehe 17.6.53) und ihren Herren in der SU (1940 Finnland und Baltikum, 1956 Ungarn, 1968 CSSR, 1978f. Afghanistan usw.) devot die Treue bis zum bitteren Ende 1989/90, einige verbohrte Alt-Kommunisten so uneinsichtig-stur bis zum Tode wie die ewiggestrigen Hart-Nazis. Zudem ist es lediglich aktuell -gewiß beeinflußt von der Mainstream-Lage- fragwürdige Spielart von Gerichten, in gewissen politischen Streitigkeiten, Polemiken die Meinungsfreiheit primär zu setzen, weit auszulegen, selbt wenn eindeutig höchst fragwürdige bis offen falsche Tasachenbehauptungen vorliegen. Jedenfalls hat die GRÜN-Chefin Bärbock ganz schnell die Titulierung des FDP-Mannes Kemmerich als Nazi (Synonym auch für rechtsextrem) zurückgenommen, ais dieser den Rechtsweg dagegen einzuschlagen drohte. Und so mußte die üble rot-extreme Polemikerin Jutta Ditfurth (GRÜNEN-Gründerin 1978/80) eine Unterlassungserklärung veröffentlichen, wonach sie zurücknehme, den österreichischen Politpromi und Haider-Freund Petzner als Nazi in einer SERVUSTV-Talkshow tituliert zu haben. Zudem konkurriert jede GG-Freiheit mit einer anderen, es ist immer Abwägung dabei nötig und es gibt eine Menge sich widersprechender juristischer Aussagen und Urteile zur selben Sache. Erfahrung ist, daß die Obergerichte ein weit höheres Fach-Niveau haben und oft sogar Landgerichts-Urteile kassieren!
Es mag ja sein, dass Herr Lamely meint, der Behauptung "rechtsextremer Funktionär" dürfe auf Ihn nicht angewendet werden. Aber die Begründung geht völlig in die Lehre. Im Gegensatz zu Bundesorganen ist ein Verein, der sich gegen Rechtsextremismus wendet, nicht zu Neutralität verpflichtet. Für ihn gilt der Art. 5 des GG, der das Recht begründet, seine Meinung frei zu äußern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese richtig oder falsch, wahr oder unwahr ist. Insofern genügt es, der Meinung zu sein, bei Herrn Lamely handele es sich um einen Rechtsextremisten und das ist keine Beleidigung.
Rechtsextremismus ist eine Sammelbezeichnung für Ideologien, deren gemeinsamer Kern die Überbewertung der ethnischen Zugehörigkeit, die Infragestellung der Gleichheit aller Menschen sowie ein antipluralistisches und autoritär geprägtes Gesellschaftsverständnis ist.
Der Begriff bezeichnet also den Standort eines Menschen und/oder einer Partei im weltanschaulichen Gefüge und das muss sich Herr Lamely schon gefallen lassen, schließlich gehört er einer Partei an, die nahe daran ist, beim Verfassungsschutz zum Verdachtsfall zu werden.