AfD-Kreisverband Fulda erwirkt erneut gerichtlicher Bescheid gegen Verein „Fulda stellt sich quer“

„Man sollte den Vereinsvorstand und die interne Vereinsorganisation hinterfragen“

Der Verein „Fulda stellt sich quer“ wurde vergangene Woche vom Landgericht Fulda zum wiederholten Male zu einer Ordnungsstrafe verurteilt, diesmal in Höhe von 2.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von einem Tag je 200 Euro zu vollziehen an Andreas Goerke und einem weiteren Vorstandsmitglied, schreibt der AfD-Kreisverband Fulda in einer Mitteilung. Der jüngsten Entscheidung war ein gerichtliches Verbot vorausgegangen, nachdem der Verein rechtwidrige Behauptungen über den AfD-Politiker, Pierre Lamely, verbreitet hatte. Trotz gerichtlichem Verbot hatte der Verein mehrfach entsprechende Äußerungen weiterverbreitet. Nach einem Facebook-Beitrag zwecks Spendenaufrufes in Folge der Entscheidung, ruft der AfD-Politiker erneut das Landgericht Fulda an.

„In einem aktuellen Facebook-Beitrag ruft der Verein zu Spenden auf, um die jüngste Ordnungsstrafe zu zahlen. Statt Spenden einzusammeln, sollte man sich vielleicht eher an gerichtliche Entscheidungen halten und endlich damit aufhören, mit unlauteren, rechtswidrigen Behauptungen gegen die AfD und ihre Politiker zu hantieren“, stellt AfD-Kreisgeschäftsführer Pierre Lamely, der mehrere, gerichtliche Entscheidungen gegen den Verein erwirkt hat, in der Mitteilung heraus.

In dem Beitrag zum Spendenaufruf spricht der Verein von einem ‚rechtsextremen Funktionär der AfD‘, der den Beschluss erwirkt hatte. „Ich verwahre mich gegen eine solche Unterstellung, da weder ich noch meine Kollegen rechtsextrem sind“, so Lamely. Und weiter: „Selbst Bundesbehörden dürfen die AfD nicht rechtsextrem nennen. Ich habe den Beitrag zum Anlass genommen, die Facebook-Aktivität des Vereins erneut juristisch überprüfen zu lassen. Im Ergebnis habe ich nun unverzüglich einen weiteren Antrag wegen unzulässiger Aussagen des Vereins beim Landgericht Fulda eingereicht. Der Verein meint wohl, über dem Gesetz zu stehen und Entscheidungen des Landgericht Fulda nicht ernst nehmen zu müssen.“

Von Spenden an den Verein im Zusammenhang mit dem Beschluss rät der AfD Politiker ab. „Man kann sein Geld auch sinnvoller spenden. Wer dem Spendenaufruf von ‚Fulda stellt sich quer‘ hier folgt, finanziert damit rechtswidriges Handeln, für das eigentlich die Verantwortlichen im Verein selbst geradestehen sollten. Da der Verein rechtskräftige, gerichtliche Entscheidungen permanent ignoriert und damit Verurteilungen wegen neuerlichen Rechtsverstößen heraufbeschwört, sind entsprechende Spenden zum Fenster rausgeschmissenes Geld. Stattdessen sollte man die interne Vereinsorganisation und die verantwortlichen im Vorstand hinterfragen, die durch zweifelhafte Handlungen erst solche Ordnungsstrafen ausgelöst haben“, so Lamely in der Mitteilung abschließend. +++ pm/ja