Änderung der Düngemittelverordnung

Biothan bietet den Landwirten der Region Alternativen

Fulda. Ab Anfang Februar starten Landwirte die Ausbringung von Düngemitteln im Ackerbau. Änderungen der Düngemittelverordnung stellen hierbei eine Herausforderung insbesondere in der Wasserschutzzone III dar. Zu beachten sind: Reduzierte Grenzwerte, eine Obergrenze für die Ausbringungsmenge und eine Wechselfrist bei der Art des Düngers.

Die Düngemittelverordnung schreibt den Einsatz von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln vor. 2017 wurden Änderungen wirksam. Beispielsweise ist aus Gründen des Trinkwasserschutzes eine Ausbringung von Klärschlamm als Düngemittel auf Ackerflächen in der Wasserschutzzone III verboten. In dieser Schutzzone werden im Landkreis Fulda rund 2.000 Hektar bewirtschaftet. Notwendig sind somit Alternativen für die heimischen Landwirte. Der nahezu geruchlose organische Dünger aus der Biothan-Anlage am Finkenberg ist hingegen für den Einsatz in der Wasserschutzzone III gut geeignet.

In der Biothan-Anlage in Großenlüder entsteht in Nass- und Trockenvergärung hochwertiger und nachhaltiger organischer Dünger. Im Werkstoffhof stehen jährlich rund 8.000 Tonnen Kompost bereit. Eine interessante Alternative für die heimischen Landwirte sind die nährstoffreichen Gärprodukte der Biothan-Anlage, die in flüssiger und trockener Form zur Verfügung stehen. Landwirte können zwischen der Lieferung „Frei Feld“ durch einen Dienstleister oder Selbstabholung wählen. +++

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