Abweichungsantrag Sommerlad wird zurückgezogen – Chance, um Unklarheiten aufzuarbeiten

Sommerlad schließt ...

Kassel. Die Beschlussvorlage der Regionalplanung des Regierungspräsidiums Kassel zum Abweichungsantrag der Gemeinde Künzell zum geplanten Bauvorhaben der Firma Sommerlad, die im Zusammenhang mit der nächsten Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen steht, ist momentan Grundlage für ein erhöhtes regionales Medienecho. In der örtlichen Berichterstattung werden Sachverhalte und Prüfvorgaben jedoch teils nur unzureichend dargestellt bzw. vertauscht.

Dies nimmt das Regierungspräsidium Kassel zum Anlass, die in der Öffentlichkeit falsch dargestellten Vorgänge nochmals näher zu erläutern: 1. Zuständigkeiten: Die Geschäftsstelle der Regionalversammlung bereitet die Beschlüsse der Gremien der Regionalversammlung vor. Die abschließende Entscheidung trifft der Zentralausschuss der Regionalversammlung. Die Beschlussempfehlung zum Vorhaben der Firma Sommerlad ist ablehnend. Dass das Vorhaben auf der Ostseite der Bundesautobahn A7 im Gewerbegebiet gegen grundlegende Ziele des Regionalplans verstößt, wurde seit der ersten Veröffentlichung zu den Planungen im Sommer 2013 von der Fachbehörde so kommuniziert.

2. Zeit: Der Antrag der Gemeinde Künzell wurde samt den vom Vorhabenträger bzw. der Stadtregion erstellten Gutachten und Unterlagen im November 2014 zur Vorprüfung eingereicht und bedurfte der Nachbesserung. Dies wurde dem Vorhabenträger am 03. Februar 2015 mitgeteilt. Der vervollständigte Antrag ging am 21. Mai 2015 ein und wurde sodann in das einmonatige, notwendige Beteiligungsverfahren gegeben.

3. Auswertung und fachliche Abwägung: Etwa 60 sog. Träger öffentlicher Belange, d.h. Nachbarkommunen, Kreise, Kammern, Einzelhandelsverband etc. wurden zu Stellungnahme zu dem Vorhaben aufgefordert (Einleitung 01. Juni 2015, Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 06. Juli 2015). Dabei ging eine Vielzahl negativer Stellungnahmen – auch aus dem näheren Umfeld – ein.

4. Antragsgegenstand: In der kürzlich geführten Berichterstattung wird auf eine Größe von 2,7 ha abgestellt. Dies ist falsch, denn in die Originalantragsunterlage der Gemeinde Künzell lautet der Antragstext (S.2) wie folgt: „Die Gemeinde Künzell beantragt die Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehenden Zielen des Regionalplanes Nordhessen (RPN 2009) und des Landesentwicklungsplanes (LEP 2000), um im Bereich der nachfolgend dargestellten Fläche in einer Größenordnung von rd. 6,6 ha ein Sondergebiet im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO für großflächigen Möbeleinzelhandel darstellen bzw. ausweisen zu dürfen. Beantragt werden folgende Verkaufsflächen: Gesamtverkaufsfläche 21.900 m² davon für – Möbel 16.800 m² – zentrenrelevante Randsortimente 2.050 m² – nichtzentrenrelevante Randsortimente 3.050 m²“

5. Arbeitsplatzargumente: Angesichts der angestrebten Verkaufsflächenerhöhung von 19.800 m² auf 21.900 m², also 2.100 m² erscheint die von der Firma Sommerlad angegebenen Erhöhung der Arbeitsplätze wenig plausibel, es sei denn dies, wären allesamt Arbeitsplätze, die durch den Internethandel neu geschaffen würden.

6. Vergleichbare Fälle in der Planungsregion: Das Möbelhaus Finke in Fuldabrück bei Kassel ist ca. 1 km von der BAB A 7 entfernt. Ein Erweiterungsansinnen wurde seitens des Zweckverbandes Raum Kassel verwehrt. Das Möbelhaus Höffner mit Standorten in den Verdichtungsräumen Frankfurt am Main, Köln, Mannheim etc. ist mit dem mittelständischen Möbelanbieter Sommerlad so nicht vergleichbar. Schließlich wurden die anzunehmenden Umsätze in der entsprechenden Auswirkungsanalyse auch auf die Firma Sommerlad und nicht die Branchengrößten bezogen.

„Die Bürgermeister der Stadtregion und der Oberbürgermeister von Fulda befürworten die Entscheidung, den Antrag auf Abweichung zunächst zurück zu nehmen und den Antrag zu überarbeiten. „Wir sehen dies als Chance, um Unklarheiten auszuräumen erklären die Bürgermeister Zentgraf (Künzell), Schwiddessen (Petersberg), Kolb (Eichenzell) und der Fuldaer Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld übereinstimmend. Hierzu gehörten u.a. unterschiedliche Betrachtungen der Flächenvarianten und die Klärung der von einigen Gemeinden geltend gemachten Bedenken. Insgesamt halten die Bürgermeister und der Oberbürgermeister an dem Vorhaben fest, weil sie in dem von der Stadtregion geschlossenen Kompromiss – insbesondere aufgrund der weiteren Entwicklung von interkommunalen Gewerbeflächen – eine Chance für die gesamte Region sehen.“ +++ fuldainfo

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