Abweichungsantrag Sommerlad wird zurückgezogen – Chance, um Unklarheiten aufzuarbeiten

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Sommerlad schließt ...

Kassel. Die Beschlussvorlage der Regionalplanung des Regierungspräsidiums Kassel zum Abweichungsantrag der Gemeinde Künzell zum geplanten Bauvorhaben der Firma Sommerlad, die im Zusammenhang mit der nächsten Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen steht, ist momentan Grundlage für ein erhöhtes regionales Medienecho. In der örtlichen Berichterstattung werden Sachverhalte und Prüfvorgaben jedoch teils nur unzureichend dargestellt bzw. vertauscht.

Dies nimmt das Regierungspräsidium Kassel zum Anlass, die in der Öffentlichkeit falsch dargestellten Vorgänge nochmals näher zu erläutern: 1. Zuständigkeiten: Die Geschäftsstelle der Regionalversammlung bereitet die Beschlüsse der Gremien der Regionalversammlung vor. Die abschließende Entscheidung trifft der Zentralausschuss der Regionalversammlung. Die Beschlussempfehlung zum Vorhaben der Firma Sommerlad ist ablehnend. Dass das Vorhaben auf der Ostseite der Bundesautobahn A7 im Gewerbegebiet gegen grundlegende Ziele des Regionalplans verstößt, wurde seit der ersten Veröffentlichung zu den Planungen im Sommer 2013 von der Fachbehörde so kommuniziert.

2. Zeit: Der Antrag der Gemeinde Künzell wurde samt den vom Vorhabenträger bzw. der Stadtregion erstellten Gutachten und Unterlagen im November 2014 zur Vorprüfung eingereicht und bedurfte der Nachbesserung. Dies wurde dem Vorhabenträger am 03. Februar 2015 mitgeteilt. Der vervollständigte Antrag ging am 21. Mai 2015 ein und wurde sodann in das einmonatige, notwendige Beteiligungsverfahren gegeben.

3. Auswertung und fachliche Abwägung: Etwa 60 sog. Träger öffentlicher Belange, d.h. Nachbarkommunen, Kreise, Kammern, Einzelhandelsverband etc. wurden zu Stellungnahme zu dem Vorhaben aufgefordert (Einleitung 01. Juni 2015, Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 06. Juli 2015). Dabei ging eine Vielzahl negativer Stellungnahmen – auch aus dem näheren Umfeld – ein.

4. Antragsgegenstand: In der kürzlich geführten Berichterstattung wird auf eine Größe von 2,7 ha abgestellt. Dies ist falsch, denn in die Originalantragsunterlage der Gemeinde Künzell lautet der Antragstext (S.2) wie folgt: „Die Gemeinde Künzell beantragt die Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehenden Zielen des Regionalplanes Nordhessen (RPN 2009) und des Landesentwicklungsplanes (LEP 2000), um im Bereich der nachfolgend dargestellten Fläche in einer Größenordnung von rd. 6,6 ha ein Sondergebiet im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO für großflächigen Möbeleinzelhandel darstellen bzw. ausweisen zu dürfen. Beantragt werden folgende Verkaufsflächen: Gesamtverkaufsfläche 21.900 m² davon für – Möbel 16.800 m² – zentrenrelevante Randsortimente 2.050 m² – nichtzentrenrelevante Randsortimente 3.050 m²“

5. Arbeitsplatzargumente: Angesichts der angestrebten Verkaufsflächenerhöhung von 19.800 m² auf 21.900 m², also 2.100 m² erscheint die von der Firma Sommerlad angegebenen Erhöhung der Arbeitsplätze wenig plausibel, es sei denn dies, wären allesamt Arbeitsplätze, die durch den Internethandel neu geschaffen würden.

6. Vergleichbare Fälle in der Planungsregion: Das Möbelhaus Finke in Fuldabrück bei Kassel ist ca. 1 km von der BAB A 7 entfernt. Ein Erweiterungsansinnen wurde seitens des Zweckverbandes Raum Kassel verwehrt. Das Möbelhaus Höffner mit Standorten in den Verdichtungsräumen Frankfurt am Main, Köln, Mannheim etc. ist mit dem mittelständischen Möbelanbieter Sommerlad so nicht vergleichbar. Schließlich wurden die anzunehmenden Umsätze in der entsprechenden Auswirkungsanalyse auch auf die Firma Sommerlad und nicht die Branchengrößten bezogen.

„Die Bürgermeister der Stadtregion und der Oberbürgermeister von Fulda befürworten die Entscheidung, den Antrag auf Abweichung zunächst zurück zu nehmen und den Antrag zu überarbeiten. „Wir sehen dies als Chance, um Unklarheiten auszuräumen erklären die Bürgermeister Zentgraf (Künzell), Schwiddessen (Petersberg), Kolb (Eichenzell) und der Fuldaer Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld übereinstimmend. Hierzu gehörten u.a. unterschiedliche Betrachtungen der Flächenvarianten und die Klärung der von einigen Gemeinden geltend gemachten Bedenken. Insgesamt halten die Bürgermeister und der Oberbürgermeister an dem Vorhaben fest, weil sie in dem von der Stadtregion geschlossenen Kompromiss – insbesondere aufgrund der weiteren Entwicklung von interkommunalen Gewerbeflächen – eine Chance für die gesamte Region sehen.“ +++ fuldainfo

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4 Kommentare

  1. Wo kommen wir hin, wenn ein Möbler wie Sommerlad glaubt,sich über rechtliche Gegeben-
    heiten hinwegsetzen zu können, nur weil er glaubt, dass gewerbesteuergeile
    Bürgermeister ihn schon durchboxen werden. Herr Schwidessen hat vom ersten Tag
    an die Stadt Fulda erpresst (Austritt aus der Stadtregion). Mein Mitleid
    mit Sommerlad und Schwidessen hält sich sehr in Grenzen.

  2. Eine strukturierte Planung wie in Deutschland ist durchaus sinnvoll und keineswegs überholt, stur oder dumm. Fahren Sie mal von Los Angeles nach San Diego: Da ist überall fast alles erlaubt und steht demgemäß auch herum. Da gibt es keinen Zentimeter ohne Werbebanner, ohne Verkaufsflächen. Diese Vermüllung der Umwelt haben wir bei uns so nicht, dank vernünftiger Planung. Ob der Verdrängungswettbewerb im Möbelhandel wirklich so verhindert werden kann und sollte, ist wieder eine andere Frage. Aber wenn in einer Region eine Struktur besteht und einfach ein großer daherkommt und alles plattmacht ohne Regulierung, dann fragt sich auch, ob das sinnvoll ist. Die Flächen an der A7 sind für Einzelhandel nicht vorgesehen, weil sie dafür auch verkehrlich gar nicht vernünftig angebunden sind. Dementsprechend soll man das einfach lassen.

  3. Es wäre mehr als verständlich und konsequent wenn Herr Sommerlad dem Landkreis Fulda den Rücken kehrt.

    In Bad Hersfeld würde man ihm wahrscheinlich den Roten Teppich ausbreiten, strategisch auch interessant an der A7 und A4.

  4. Hier wird deutlich, nach welch mittelalterlich anmutenden Kriterien die Politik der Wirtschaft Vorgaben macht. Eine Regionalplanung verbietet einem Unternehmer, „auf der grünen Wiese“ in ein Millionenprojekt zu investieren. Es dürfe nur in der Stadt investiert werden. Solche Vorgaben sind Unsinn und widersprechen sich selbst: Ein Möbelhändler würde niemals ein großes Möbelhaus samt Infrastruktur für Lagerhallen in einem Innenstadtbereich bauen können, weil hier schlicht und ergreifend die Fläche nicht vorhanden ist. Die Sturheit und Dummheit der Regionalplaner (Politiker) ist an dieser Stelle nicht zu überbieten. Sommerlad sollte so schnell wie möglich diese Provinz verlassen und sich eine andere Region suchen, um sein Vorhaben umzusetzen. Das Werbeblättchen FZ hätte dann im Sinne seiner Anzeigenkunden erreicht, was es mit seiner Kampagne immer schon wollte: Die Konkurrenz vom Leibe schaffen. Ob das Blättchen auf Dauer wirklich davon profitieren wird, ist eine andere Frage. Schade, dass man die Fläche um die A7 nicht für bessere Einkaufsmöglichkeiten der Einwohner des Landkreises nutzen darf. Mit Marktwirtschaft hat das alles nichts mehr zu tun.

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