Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umzusetzen. Nach der Übergabe des Abschlussberichts am Dienstag im Bundeskanzleramt erklärte Merz, dass alle Elemente des Reformpakets zügig umgesetzt werden müssten. Einzelne Maßnahmen herauszulösen oder aufzugeben komme nicht infrage, da sie ineinandergreifen und nur als Gesamtkonzept funktionierten. In der Koalition bestehe Einigkeit darüber, das Paket vollständig umzusetzen.
Merz rechnet nach eigenen Worten mit einer breiten öffentlichen Debatte über die Vorschläge. Dies sei angesichts der Tragweite der Reform auch notwendig. Es handele sich um ein Generationenprojekt, das verstanden, diskutiert und am Ende von einer breiten Mehrheit getragen werden müsse. Er appellierte an alle Verantwortlichen, die Diskussion konstruktiv zu begleiten.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sprach sich für eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen aus. Man könne sich aus dem Paket nicht einfach „die Rosinen rauspicken“, sagte sie. Zugleich machte Bas deutlich, dass einzelne Regelungen in den zuständigen Fachgremien noch konkret ausgestaltet werden müssten.
Die Rentenkommission hatte ihren Abschlussbericht am Dienstagmorgen an Merz und Bas übergeben. Die wesentlichen Inhalte waren bereits am Wochenende bekannt geworden. Kern der Vorschläge ist eine umfassende Reform des Rentensystems. So empfiehlt die Kommission unter anderem, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln und langfristig eine Rente mit 70 einzuführen. Nach den Plänen soll das Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise angepasst werden. Ab 2042 würde es alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Frühestens ab dem Jahr 2092 würde damit die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht.
Gleichzeitig schlägt die Kommission den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzsäule vor. In die sogenannte Kapitalrente sollen zunächst ein Prozent des Bruttolohns fließen, jeweils zur Hälfte finanziert von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Später soll der Beitrag auf insgesamt zwei Prozent steigen. Nach Berechnungen der Kommission könnten Versicherte nach 45 Beitragsjahren dadurch langfristig mehr als 770 Euro zusätzliche monatliche Rente erhalten.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, den Nachhaltigkeitsfaktor ab dem Jahr 2031 wieder einzuführen. Dieser koppelt die jährliche Rentenanpassung an die Entwicklung der Zahl der Beitragszahler und führt dazu, dass das Rentenniveau im Verlauf des Rentenbezugs sinkt. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll dieser Effekt jedoch durch die Kapitalrente ausgeglichen werden. Das Rentenniveau für Neurentner soll dadurch auch über das Jahr 2031 hinaus bei 48 Prozent stabil bleiben und ab den 2040er-Jahren wieder ansteigen. Bis zum Jahr 2060 soll es nach den Planungen auf mehr als 50 Prozent wachsen.
Zu den weiteren Empfehlungen gehören die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung, die weitgehende Abschaffung rentenversicherungsfreier Minijobs sowie das Ende des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte, der sogenannten Rente mit 63.
Die Vorschläge der Rentenkommission müssen nun von der Bundesregierung in Gesetzentwürfe umgesetzt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie in den parlamentarischen Beratungen sind Änderungen weiterhin möglich.
Zeitgleich veröffentlichte das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung. Demnach werden in den kommenden 15 Jahren rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren erreichen. Das entspricht 30 Prozent aller Erwerbspersonen, die im Jahr 2025 auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen.
Hintergrund ist der Eintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand. Diese werden nach Einschätzung der Statistiker von den nachrückenden jüngeren Generationen zahlenmäßig nicht vollständig ersetzt. Im Jahr 2025 gehörten 4,5 Millionen Erwerbspersonen der Altersgruppe zwischen 60 und 64 Jahren an. Die Erwerbsquote lag in dieser Gruppe bei 69,5 Prozent. Bei den 55- bis 59-Jährigen waren 5,5 Millionen Menschen beziehungsweise 85,3 Prozent erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Zusammen umfassten beide Altersgruppen rund zehn Millionen Erwerbspersonen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion über eine längere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen weiter an Bedeutung. Der Anteil der Erwerbspersonen ab 55 Jahren stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 20,7 Prozent im Jahr 2015 auf 27 Prozent im Jahr 2025. Auch der Anteil der über 65-Jährigen am Arbeitsmarkt nahm im selben Zeitraum von 2,5 auf 4,3 Prozent zu. +++
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