Bundestag beschließt Apothekenreform: Mehr Befugnisse für Apotheken, Kritik an fehlender Finanzierungszusage

Apotheke

Der Bundestag hat am Freitag die Apothekenreform der Bundesregierung beschlossen und damit den Weg für das sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz freigemacht. Die Koalition sicherte dem Vorhaben die notwendige Mehrheit. Ziel der Reform ist es, Apotheken wirtschaftlich zu stabilisieren und ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung auszubauen. Vor allem kleinere und ländliche Standorte sollen entlastet werden. Die Bundesregierung verweist dabei auf zunehmenden Fachkräftemangel, strukturelle Veränderungen und sinkende Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe. Zugleich soll die pharmazeutische Kompetenz vor Ort stärker genutzt werden – etwa bei Prävention, Impfungen oder Testangeboten. Auch der Abbau bürokratischer Vorgaben und mehr Eigenverantwortung für Apotheker gehören zu den Kernpunkten des Gesetzes.

Der Entwurf enthält eine Reihe konkreter Änderungen für den Apothekenalltag. Künftig sollen die Voraussetzungen für die Gründung von Zweigapotheken abgesenkt werden. Neue Filialen können eröffnet werden, wenn die Arzneimittelversorgung in abgelegenen Regionen als deutlich eingeschränkt gilt. Zudem sollen flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglicht werden. Filial- oder Zweigapotheken dürfen künftig auch von zwei Personen gemeinsam geleitet werden. Dabei ist vorgesehen, Verantwortlichkeiten zeitlich oder organisatorisch aufzuteilen.

Auch bei personellen Engpässen sieht das Gesetz neue Spielräume vor. Mit behördlicher Genehmigung sollen erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten, sogenannte PTA, in ländlichen Regionen zeitweise die Leitung einer Apotheke übernehmen dürfen. Die Vertretung ist auf maximal 20 Tage begrenzt, davon höchstens zehn Tage am Stück. Darüber hinaus sollen künftig nicht nur vollständige Notdienste über Nacht, sondern auch Teilnotdienste in den Abendstunden aus dem Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Apotheken sollen künftig Impfungen mit allen Impfstoffen durchführen dürfen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Dafür werden sowohl die Schulungsmöglichkeiten erweitert als auch die Verhandlungen über die Vergütung angepasst. Außerdem sollen Schnelltests auf bestimmte häufige Erreger in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen möglich werden. Der bislang geltende Arztvorbehalt wird dafür teilweise aufgehoben.

Aus Hessen kam Zustimmung, aber auch deutliche Kritik an offenen Finanzierungsfragen. Gesundheitsministerin Diana Stolz erklärte am Freitag in Wiesbaden, man habe sich in Hessen stets für die inhabergeführte Apotheke eingesetzt. Die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen sei grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend bleibe jedoch die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken. Diese hänge weiterhin von einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung ab. Das Fixhonorar sei nach wie vor nicht geregelt, damit fehle den Betrieben die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit. Der Bund müsse hier nachbessern. Hessen wolle bei der Debatte im Bundesrat am 12. Juni besonderes Augenmerk auf diesen Punkt legen.

Stolz bezeichnete Apotheken als „Garanten für eine niederschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung“ und als unverzichtbaren Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems. Nirgendwo sonst erhielten Menschen ohne Termin so unmittelbar persönliche und kompetente Beratung. +++


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