In der Diskussion um mögliche Windkraftflächen in Eichenzell verschärft sich der politische Streit. Die Bürgerliste fordert umfassende Transparenz und wirft der Gemeindespitze widersprüchliche Darstellungen vor. Auslöser sind Aussagen eines Projektierers, die nach Angaben der Bürgerliste nicht mit den öffentlichen Aussagen von Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU) übereinstimmen.
Angestoßen wurde das Thema zuvor von Ortsvorsteher Oskar Kanne (CDU) aus Rothemann. Er hatte entsprechende Informationen an die Fraktionen der Gemeindevertretung weitergegeben. Die Bürgerliste griff diese Hinweise anschließend in einer Pressemitteilung zur laufenden Regionalplanung auf.
Bürgermeister Rothmund entgegnete darauf, die Bürgerliste habe den Begriff „Teilregionalplan Energie“ mit dem übergeordneten Regionalplan verwechselt. Für die Bürgerliste ist diese Wortdebatte jedoch eine Ablenkung vom eigentlichen Thema.
Nach Kenntnis der Bürgerliste haben weder ihr Fraktionsvorsitzender noch andere Fraktionsvorsitzende der Gemeindevertretung eine entsprechende E-Mail zu diesem Thema erhalten. Auch hier sieht die Bürgerliste eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Darstellungen und den tatsächlichen Abläufen.
„Ob man vom Teilregionalplan Energie oder vom Regionalplan spricht, ändert nichts an der Sache. Fakt ist: Über genau dieses Verfahren werden die Regeln und Flächen für Windenergie in unserer Region weiter behandelt. Auch in diesem Punkt stimmen die öffentlichen Darstellungen nicht mit der Realität überein“, erklärt Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste Eichenzell.
Tatsächlich befasste sich der zuständige Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung NordOstHessen am 27. Februar 2026 laut offizieller Tagesordnung mit dem Punkt „Kapitel 5.2.2 Windenergie – Aktualisierung und Ergänzung des Teilregionalplans Energie“. Für die Bürgerliste ist das ein Beleg dafür, dass die Regionalplanung zum Thema Windenergie weiterhin konkret bearbeitet wird.
Für zusätzliche Brisanz sorgt eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte am 9. Februar 2026 fest, dass die Feststellung des Landes Hessen, die Flächenziele für Windenergie bereits erreicht zu haben, rechtswidrig war. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es wörtlich: „Die Flächenbeitragspflicht für Windenergie in Hessen ist noch nicht erfüllt.“
Formal betrifft das Urteil die Planungsregion Südhessen. Nach Auffassung der Bürgerliste hat es jedoch Auswirkungen auf ganz Hessen. Das Gericht stellte klar, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele nicht im Landesdurchschnitt erfüllt werden können, sondern jede Planungsregion eigene Beiträge leisten muss. Für die Regionalplanung beim Regierungspräsidium Kassel bedeutet dies aus Sicht der Bürgerliste, dass perspektivisch auch in Nordhessen zusätzliche Vorrangflächen ausgewiesen werden müssen, um das Ziel von 2,2 Prozent der Fläche bis 2032 zu erreichen.
Die Bürgerliste sieht darin auch eine mögliche Erklärung für aktuelle Aktivitäten von Projektierern. Nach ihrer Darstellung sichern sich Unternehmen bereits jetzt Grundstücke in ehemaligen Vorranggebieten, unter anderem im Bereich Rippberg.
Im Mittelpunkt steht dabei ein Gespräch zwischen einem Vertreter der Bürgerliste und einem Mitarbeiter eines Projektierers. In diesem Gespräch seien Aussagen gefallen, die nach Darstellung der Bürgerliste nicht mit den öffentlichen Aussagen des Bürgermeisters übereinstimmen.
Nach Angaben der Bürgerliste erklärte der Projektierer unter anderem, dass im Bereich Rippberg über mögliche Verpachtungen gesprochen werde, dass nach Auskunft des Projektierers auch ein Gemeindevertreter bereits Flächen am Rippberg verpachtet habe, dass Gespräche mit verschiedenen Beteiligten liefen und dass Kontakte sowohl zum Regierungspräsidium als auch zur Gemeinde bestünden.
„Wenn ein Projektierer sagt, er stehe mit Behörden und Gemeinde in Kontakt, während gleichzeitig öffentlich erklärt wird, es habe keinerlei Gespräche gegeben, dann passt das schlicht nicht zusammen. Wir wollen einfach wissen, was stimmt“, sagt Weber.
Die Bürgerliste hat deshalb einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht. Ziel sei eine vollständige Aufklärung. Der Antrag fordert unter anderem eine klare Position der Gemeinde gegen neue Windkraftflächen im Gemeindegebiet sowie die schriftliche Offenlegung aller Aktivitäten, Kontakte und Informationen der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit möglichen Windkraftprojekten.
In der Gemeindevertretersitzung am vergangenen Donnerstag konnte der Antrag jedoch aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden.
Für die Bürgerliste offenbart der Vorgang ein grundsätzliches Problem im politischen Umgang mit dem Thema. „Die Bürger merken gerade sehr deutlich, dass Parteien im Wahlkampf nicht immer die ganze Wahrheit erzählen. Dass ein Gericht gerade erst festgestellt hat, dass die Flächenziele für Windenergie noch gar nicht erfüllt sind und was das für Auswirkungen hat, wird lieber verschwiegen. Gleichzeitig müssen genau diese Parteien die gerichtlichen Entscheidungen und die daraus folgenden Flächenziele später in der Regionalversammlung politisch umsetzen. Diese unbequeme Wahrheit spricht man vor einer Wahl natürlich ungern aus. Währenddessen sichern Projektierer bereits Flächen. Genau deshalb brauchen wir Transparenz statt Parteitaktik“, erklärt Weber.
Die Bürgerliste fordert daher eine vollständige schriftliche Darstellung aller der Gemeinde vorliegenden Informationen. „Die Menschen in Eichenzell haben ein Recht zu erfahren, was wirklich läuft – und wer von was wann wusste. Statt Ablenkungsmanövern und Wortklauberei erwarten die Bürger jetzt die Wahrheit auf dem Tisch“, so Weber.
Die Bürgerliste kündigte an, ihren Antrag in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erneut einzubringen. +++

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