Neue Stellplatzsatzung beschlossen

Fahrräder

Fulda. Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. Mai 2018 die Änderung der Stellplatzsatzung beschlossen. Auslöser für die Fortschreibung waren landesrechtliche Vorschriften (Hessische Bauordnung). Gleichzeitig wurde der bisherige Satzungstext, der aus dem Jahre 2005 stammt, an aktuelle Entwicklungen im Bereich der Mobilität angepasst. Die neue Stellplatzsatzung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Neu ist unter anderem, dass bei Neubauprojekten oder größeren Umnutzungen neben den Kfz-Stellplätzen auch Fahrradabstellplätze geschaffen werden müssen. Beispielweise sind dies bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ein Fahrrad-Abstellplatz je Wohnung, bei Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen ein Fahrrad-Abstellplatz je Bett.

Eine weitere Neuerung: Für größere Wohnanlagen mit mehr als zehn Wohneinheiten gibt es ab der elften Wohnung einen verringerten Bedarf. Es werden hier 1,2 Stellplätze je Wohneinheit gefordert, bisher waren es 1,5. Dies resultiert aus den Erfahrungen, dass bei größeren Wohnobjekten im Durchschnitt weniger als 1,5 Stellplätze je Wohnungen erforderlich sind. Durch die Anpassung wird vermieden, dass dringend erforderliche Wohnungsbauprojekte mit den Kosten unnötiger Tiefgaragenplätze belastet werden.

Eine besondere Entlastung erfährt der Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Hier wurde erstmals ein reduzierter Ansatz von 0,75 Stellplätzen je Wohneinheit festgelegt. Dies deckt sich mit den vorliegenden Erfahrungen, wonach Nutzer dieser Wohnungen in geringerem Maße private PKW besitzen. Auch hier werden unnötige Baukosten vermieden und die Grundstücke können in höherem Maße für Sozialwohnungen genutzt werden.

Auch die Einteilung der drei Verkehrszonen wurde verändert. Die Zone I wurde auf die Fußgängerzone und die verkehrsberuhigten Bereiche verkleinert. In diesem Bereich bleibt die Herstellung von Stellplätzen aus verkehrlichen Gründen weiterhin untersagt, jedoch bedarf es zukünftig nicht mehr der Zahlung von Ablösebeträgen. Die angrenzende Zone II wurde dementsprechend vergrößert.

Die neue Stellplatzordnung soll auch dazu beitragen, dass die Nutzung von Fahrrädern als Verkehrsmittel in der Innenstadt weiter gestärkt wird, indem jetzt die Möglichkeit besteht, in der Zone II bis zu einem Viertel der Stellplätze durch Fahrradabstellplätze zu ersetzen.

Die Möglichkeit der Stellplatzablöse in den Zonen II und III besteht weiterhin, sofern die Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in der Nähe nicht hergestellt werden können. Auf der Grundlage aktueller Bodenrichtwerte und Baukosten sowie um eine entsprechende Lenkungswirkung zu erzielen, wurden die Ablösebeträge wie folgt erhöht:

Zone II bisher 4.000 Euro zukünftig: 6.200 Euro
Zone III bisher 2.000 Euro zukünftig: 3.200 Euro

Die Bedeutung der Begrünung von Stellplätzen und Garagen wurde gestärkt, indem die jeweiligen Vorgaben textlich noch konkreter gefasst wurden. Auch zukünftig sind Garagen von mehr als 50qm Fläche mit einer Dachbegrünung zu versehen, neu ist jedoch die Mindestsubstratstärke von zehn Zentimetern. Diese ist erforderlich, um stadtklimatische Effekte und einen gewissen Wasserrückhalt zu erzielen.

Die Begrünung von Parkplätzen mit Großbäumen wird weiterhin mit einem Baum je sechs Stellplätze erforderlich, aber die Größe der zu pflanzenden Bäume sowie des anzulegenden Baumbeetes wurden etwas erhöht. Hierdurch wird die Parkfläche früher beschattet und dem Baum steht mehr Wurzelraum zur Verfügung.

Die für das Stadtbild wichtige Abgrenzung privater Stellplätze zum öffentlichen Raum durch Hecken wird ebenfalls beibehalten. Hierbei wurden durch die Erhöhung der Mindestbeetbreite von 80 Zentimeter auf einen Meter die Wuchsbedingungen für die Hecken deutlich verbessert.


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