Beamtin festgehalten – Strafe bestätigt

Fulda. In einer Strafsache gegen sieben Männer hat das Landgericht Fulda die Strafen wegen Freiheitsberaubung bestätigt. Die Angeklagten im Alter von 33 – 58 Jahren gehören einer Gruppierung um den Angeklagten B. an, welche u.a. der Auffassung ist, das Finanzamt sei lediglich ein Privatunternehmen und nicht etwa hoheitlich befugt, Steuern zu erheben. Am 06.05.2013 fand sich die Zeugin G. in ihrer Eigenschaft als Vollziehungsbeamtin des Finanzamtes Fulda an der Wohnung des Angeklagten D. in Großenlüder-Müs ein, um bei diesem eine Forderung des Finanzamtes einzutreiben. In Erwartung dieses Besuchs hatten sich die Angeklagten bereits bei dem Angeklagten D. eingefunden. Aufgrund der Überzahl der Angeklagten entschloss sich die Zeugin die Wohnung wieder zu verlassen. Die Angeklagten D. und B. sollen versucht haben, die Zeugin am Verlassen der Wohnung zu hindern, indem sie diese am Arm festhielten. Als es der Zeugin schließlich gelang, in ihren Pkw zu flüchten, sollen die Angeklagten das Fahrzeug der Zeugin umringt und ihr den Pkw-Schlüssel abgenommen haben. Die Zeugin konnte erst nach ca. 25 Minuten durch Eintreffen der Polizei aus ihrer Lage befreit werden. Das Amtsgericht Fulda hat sechs der Angeklagten am 07.01.2014 wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von jeweils 40 Tagessätzen zu je 10,00 Euro und den Angeklagten B. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. +++


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