68 Patienten beantragen tödliche Medikamente

In der Politik war der Richterspruch auf Kritik gestoßen

Berlin. Insgesamt 68 Patienten haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) einen Antrag zum Erwerb eines todbringenden Medikaments eingereicht. Die Antragsteller berufen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März, nach dem unheilbar Kranke in extremen Ausnahmefällen Anspruch auf eine Substanz zur Selbsttötung haben. Das schreibt der „Spiegel“. Das BfArm muss laut Urteil eine Herausgabe gestatten. In der Politik war der Richterspruch auf Kritik gestoßen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte angekündigt, „den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe“ verhindern zu wollen. Das Ministerium will zunächst noch ein Gutachten abwarten, das der Verfassungsexperte Udo Di Fabio im Auftrag des BfArm erstellt. Auch das Gröhe unterstellte Bundesinstitut erklärt, wegen der „besonderen Tragweite des Urteils“ zuvor nicht über die Anträge zu entscheiden. Erst 2015 hatte der Bundestag eine Verschärfung des geltenden Rechts beschlossen, um die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. +++

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