33.500 Menschen beziehen für Ihre Pflege zusätzlich Leistungen vom Sozialamt

Frauen häufiger als Männer auf Hilfe zur Pflege angewiesen

Wiesbaden. Im Laufe des Jahres 2015 erhielten in Hessen gut 33 500 Menschen Hilfe zur Pflege. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent. Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird geleistet, wenn die Hilfebedürftigen die Pflegeleistungskosten weder selbst tragen können noch eine andere Stelle, wie beispielsweise die Pflegeversicherung oder Angehörige, diese Kosten übernimmt. Mit knapp zwei Drittel der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger waren Frauen häufiger als Männer auf diese Hilfe angewiesen. Weiterhin waren Frauen — mit durchschnittlich 80 Jahren — deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 71 Jahren.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

Rund zwei Drittel der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nahmen im Jahr 2015 die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (96 Prozent) auf vollstationäre Pflege angewiesen (Pflegestufe 0: vier Prozent, Pflegestufe 1: 33 Prozent, Pflegestufe 2: 42 Prozent, Pflegestufe 3: 27 Prozent). Daneben wurde die Hilfe als teilstationäre Pflege (gut ein Prozent) und die Kurzzeitpflege (sieben Prozent) geleistet. Knapp 35 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger wurde die Hilfe außerhalb von Einrichtungen gewährt. Neben dem Pflegegeld mit 50 Prozent (28 Prozent bei erheblicher Pflegebedürftigkeit, 15 Prozent bei schwerer Pflegebedürftigkeit, sieben Prozent bei schwerster Pflegebedürftigkeit) stand mit 45 Prozent die Kostenübernahme für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft im Vordergrund, gefolgt von Hilfsmitteln (25 Prozent), angemessene Aufwendung der Pflegeperson (23 Prozent) und angemessenen Beihilfen mit vier Prozent. +++ fuldainfo | pm