Junge Union Hessen: Betreuungsgeld-Mittel an die Länder zahlen

Wiesbaden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche die zurzeit bestehende Regelung zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt hat, fordert die Junge Union Hessen die Bundesregierung auf, das Geld schnell den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die schwarz-grüne Landesregierung erhalte so die Möglichkeit, dass Betreuungsgeld für Hessen zu erhalten. Über das Betreuungsgeld hinaus will die Junge Union Hessen eine echte Wahlfreiheit, in der alle Familien unterstützt werden, unabhängig davon ob das Kind eine staatlich geförderte Betreuung besucht oder nicht. Kritik an Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Geburtstag zu Hause betreuen, weist die Junge Union Hessen zurück.

„Das Betreuungsgeld ist eine gute finanzielle Anerkennung für Familien, die für ihre Kinder unter drei Jahren keine staatlich geförderte Betreuung nutzen. Diese Leistung darf nicht ersatzlos wegfallen. Nun ist Bundesfamilienministerin Schwesig gefordert, die Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen und mit den Ländern gute Nachfolgelösungen zu entwickeln“ betont der JU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Heck. „Mir ist wichtig festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht etwa das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt hat. Es hat ausschließlich festgestellt, dass nicht der Bund, sondern die Länder für ein Betreuungsgeld zuständig sind“, sagt Heck, der auch Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist.

Ziel der JU Hessen ist es darüber hinaus, dass eine echte Wahlfreiheit für alle Familien hergestellt wird. „Jede Familie soll in der Lage sein, selber zu entscheiden, wo das Kind betreut wird und wie sich die Eltern Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung aufteilen. Aus unserer Sicht darf es nicht sein, dass beide Elternteile aus finanziellen Gründen in den ersten drei Lebensjahren der Kinder arbeiten gehen müssen“ erläutert René Kirch, Referent für Kommunales, Soziales und Familie der JU Hessen. In der Diskussion zur Schaffung einer echten Wahlfreiheit sieht die JU Hessen das Betreuungsgeld als ein erstes Mittel. „Wir werden uns den Vorschlag des deutschen Familienverbandes zur Schaffung eines Betreuungsbudgets genauer ansehen und ihn intern diskutieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Leistung eine Möglichkeit ist, echte Wahlfreiheit zu schaffen“ sagt Kirch. Für die JU Hessen gehören zur Wahlfreiheit selbstverständlich auch Rahmen­bedingungen, die es Eltern ermöglichen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hierfür wünscht sich die JU den weiteren Ausbau von betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Kritik an Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen wollen, wie sie in der Debatte um das Betreuungsgeld aufkamen, weist die Junge Union deutlich zurück. „Zu behaupten, dass Eltern die ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause betreuen, ihrem Kind frühkindliche Bildung verwehren würden, ist eine absurde Unterstellung! Es gibt genug Familien, bei denen Kinder zu Hause sehr viel lernen“ sagt René Kirch. Kirch ist Vater von vier Kindern, seine Familie bezieht selber für den zweijährigen Sohn Betreuungsgeld. Die Junge Union Hessen warnt davor, in der Diskussion nur die Familien in den Blick zu nehmen, in denen es Probleme gibt. „Es gibt viele Familien, die sehr gut selbstständig entscheiden können, was das Beste für die Eltern und die Kinder ist. Dass es auch Familien gibt, die dies nicht ohne Hilfe können, ist uns bewusst. Wir können aber nicht nachvollziehen, warum diese Familien in den Mittelpunkt der Debatte gestellt werden. Warum hebt man nicht die vielen Familien hervor, die mit dieser Freiheit gut umgehen können?“ fragt René Kirch. Familien, die Unterstützung benötigen, möchte die Jungen Union Hessen mehr Hilfen durch die Jugendämter zukommen lassen, um die Selbstständigkeit zu fördern. +++ fuldainfo

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