Zwengel: Fracking-Technologie völlig unnötig

Brand: Die Entscheidung schafft endlich Klarheit

Fracking

Fulda/ Berlin. Am Freitag wurde vom Deutschen Bundestag Gesetzentwurf zur Regulierung des Einsatzes der umstrittenen Fracking-Technologie verabschiedet. Nach dem neuen Gesetz sind ein Verbot für Fracking in bestimmten Gesteinsarten wie Schiefer- oder Kohleflözgestein bis Ende 2021 und ein Ländervorbehalt bei der Standortfindung für maximal vier Erprobungsvorhaben vorgesehen. „Es war ein langer Kampf, der sich am Ende gelohnt hat. Das umstrittene Fracking wie in den USA wird es bei uns auch künftig nicht geben. Die Entscheidung schafft endlich Klarheit: Keine Experimente bei Techniken, deren Folgen nicht seriös einschätzbar sind und hohe Risiken für uns Bürger haben können“, kommentiert der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Brand die Entscheidung.

„Mit Fracking, wird wieder einmal einer Technologie der Weg geebnet, die völlig unnötig ist und großen Mineralölkonzernen wie Exxon auf Kosten der Umwelt noch ein paar Jahre lang Profite bescheren wird“, kommentiert Ralf Zwengel, Vorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen Fulda, die Verlautbarungen aus den Reihen lokaler Bundespolitiker. „Fracking, egal welcher Art, geht auf Kosten von Umwelt, Gesundheit und Klimaschutz und steht im krassen Widerspruch zu den Klimabeschlüssen von Paris.“

Die Fuldaer Grünen sind Zwengel appelliert an die lokalen Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU, dem Gesetz nicht zuzustimmen. „Dieses Gesetz verhindert Fracking nicht, sondern ebnet ihm den Weg! Nach fünf Jahren vorgeblicher Pause wird sogenanntes konventionelles Fracking in Deutschland künftig möglich sein. Konventionelles Fracking, d.h. solches in Sandgestein wird erlaubt, obwohl auch dabei mit Chemikalien vermischtes Wasser in den Untergrund gepresst wird, genau wie beim sogenannten unkonventionellen Fracking in Schiefer, Mergel und Ton. Deshalb halten Umweltverbände die Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking für künstlich.“ Dass in Bereichen von Wasserschutzgebieten und von Trinkwasserspeichern wie Brunnen und Talsperren jedes Fracking verboten würde, sei nur ein Teilerfolg, der nicht ausreiche, denn auch außerhalb dieser Bereiche könne jede Art von Fracking das Grundwasser gefährden.

Es sei naiv zu glauben, dass der Energiehunger und der Druck von Investoren durch dieses Gesetz eingehegt werden könne, wie diese Bundesregierung glauben machen wolle. „Die großen Energiekonzerne und auch die Bundesregierung sollten die Zeichen der Zeit erkennen und endlich auf zukunftsfähige Alternativen setzen. Hier ist beispielsweise das sogenannte Windgas (Power-to-Gas) zu nennen. Es wird mit Strom aus überschüssigen erneuerbaren Energien hergestellt, kann gespeichert oder ins Gasnetz eingespeist werden und kann dadurch fossiles Erdgas oder auch Biogas ersetzen“, sagt Zwengel. „Förderung der Windgasgewinnung wäre ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der Energiewende und zur Dezentralisierung der Energieversorgung. Schade, dass diese Information anscheinend noch nicht bis zu manchen Bundestagsabgeordneten vorgedrungen ist – von dringend erforderlichen Maßnahmen zum effizienteren Energieeinsatz und vor allem zur Energieeinsparung ganz zu schweigen. Schließlich ist jede nicht produzierte und verbrauchte Energie der beste Beitrag zum Klimaschutz“, so der Grüne abschließend.

„Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber.“ So bewertet die SPD-Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel die wesentlichen Punkte zum Thema Fracking, die im Koalitionsausschuss beschlossen wurden. Demnach wird unkonventionelles Fracking verboten, geforscht werden darf nur nach Zustimmung der Länder. „Das Gesetz zur Regulierung von Fracking ist ein großer Erfolg. Das ist unser Erfolg“, sagt Kömpel. Für die SPD sei immer klar gewesen, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. „Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen“, so Kömpel. Für die öffentliche Wasserversorgung habe die SPD erreicht: In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden. Kömpel: „Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt.“ Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking würden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking werde lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Kömpel: „Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser Erfolg. Während ich beim ersten Entwurf noch sehr skeptisch war, kann ich nun mit gutem Gewissen zustimmen.“ +++ fuldainfo

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