Zeitung: Kanzleien sollen Steuermodelle melden

Für normale Steuerpflichtige soll es eine Bagatellgrenze geben

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Berlin. Steuerberater, Unternehmensberater und Anwälte sollen künftig offenlegen, wenn sie Modelle entwickeln, mit denen ihre Kunden spürbar Steuern sparen können. Die Länderfinanzminister einigten sich am Donnerstag laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ auf ihrer monatlichen Konferenz in Berlin einstimmig darauf, eine entsprechende Anzeigepflicht für Beratungsfirmen und Kanzleien gesetzlich zu verankern. Damit nehmen die Minister erstmals die Urheber der umstrittenen Steuersparmodelle ins Visier. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte der Zeitung nach dem Treffen, das Schließen von Steuerschlupflöchern sei „nichts für die Sonntagsrede, sondern für das Handeln am Montag“.

Sie freue sich, dass die Minister „meinem Vorschlag zugestimmt haben, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die bereits bis Ende März berichten soll, wie eine Anzeigepflicht von Steuergestaltungen verbindlich geregelt werden kann“. Mit dem Beschluss der Länderminister gerät Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unter Druck. Schäuble hatte zwar kürzlich die Offenlegungspflichten für Steuerpflichtige als Anwender von Steuersparmodellen und von Banken als Vermittler von entsprechenden Modellen verschärft. Die eigentlichen Urheber und Entwickler aber tastet Schäuble nicht an.

Die Länderfinanzminister wollen die Anzeigepflicht deutlich ausweiten. Ziel ist es, die Berater zur Transparenz zu verpflichten, die gezielt in Steuergesetzen nach Lücken suchen und diese nutzen, um Konstrukte und Modelle zu entwickeln, mit denen verschiedenste Kunden in großem Stil Steuern vermeiden können. „Wir dürfen und werden in unseren Anstrengungen nicht locker lassen, Steuervermeidungspraktiken einzudämmen“, sagte Heinold. Vergleichbare Regelungen gibt es in Irland, Kanada, den USA und Großbritannien. Zudem haben die G20 und die OECD entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Die Anzeigepflicht soll sich ausdrücklich auf alle Steuermodelle beziehen, nicht nur auf Briefkastenfirmen im Ausland. Der Gesetzentwurf zur Regelung der Anzeigepflicht von Steuergestaltung soll in Bund und Ländern erarbeitet werden, bis Ende März 2017 vorliegen und danach im parlamentarischen Verfahren abgestimmt werden. Ob das Gesetz bis zur Bundestagswahl beschlossen werden kann, ist offen. Für normale Steuerpflichtige soll es eine Bagatellgrenze geben. +++