Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen gesunken

Die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland ist 2018 im Vorjahresvergleich um zwölf Prozent gesunken. Rund 411.000 Personen empfingen zum Jahresende diese Leistung, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. 2017 waren es noch rund 469.000. Damit verringerte sich die Zahl der Leistungsbezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 mit 975.000 Personen zum dritten Mal in Folge. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erfüllen. Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in der Statistik nicht enthalten. 64 Prozent der Regelleistungsempfänger waren männlich und 36 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, während 68 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa ein Prozent bereits 65 Jahre und älter waren. Zum Jahresende 2018 stammten mit 220.000 die meisten Regelleistungsempfänger (53 Prozent) aus Asien. Davon kamen 63.000 aus Afghanistan, 43.000 aus dem Irak und 23.000 aus Syrien. 96.000 (23 Prozent) stammten aus Afrika und 83.000 (20 Prozent) aus Europa. Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2018 erhielten knapp 153.000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren knapp 2.000 Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den Regelleistungen erbracht. Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto, so die Statistiker weiter. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Ausgaben um 17 Proze nt. 80 Prozent der Ausgaben im Jahr 2018 wurden für Regelleistungen und 20 Prozent für besondere Leistungen erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen wie Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern in Höhe von etwa 205 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um 17 Prozent gegenüber 2017, so die Statistiker. +++