Im Jahr 2017 haben Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren abgeschlossen: Das waren 6,2 Prozent weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Auch die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 Prozent). Rund ein Drittel (33,8 Prozent) aller erledigten Verfahren im Jahr 2017 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 17,8 Prozent sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 Prozent. Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2017 in 4,3 Prozent aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 8,5 Prozent betragen hatte. Dass die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt abnimmt, sei hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Verfahren mit aufenthaltsbezogenen Delikten gesunken sei, teilten die Statistiker wei ter mit. Laut Staatsanwaltschaftsstatistik war die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg im Jahr 2017 nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,5 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (26,0 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (27,5 Prozent) oder Schuldunfähigkeit (0,2 Prozent) zusammen 57,2 Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,2 Prozent der Verfahren endeten mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag und 22,6 Prozent auf andere Art (zum Beispiel Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft). +++