Weiterer Widerstand wegen Zuschuss zur Kampfmittelräumung an Vomberg

Flieden. Fliedens Sozialdemokraten werden alles daran setzten, um den seitens der CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung in Flieden am 23. Juli erneut allein beschlossenen „bedingungslosen Zuschuss“ von bis zu 80.000 Euro an die Firma Vomberg solange zu verhindern, bis rechtlich einwandfrei geklärt ist, ob ein solcher Zuschuss überhaupt gezahlt werden muss. „Ich werde in meiner Fraktion nach der Sommerpause darüber beraten, ob wir in dieser Angelegenheit die Kommunalaufsicht einschalten und evtl. einen Akteneinsichtsausschuss gem. § 50, Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) fordern“, so Fraktionschef Winfried Möller wörtlich.

Wie Möller weiter ausführt, ist die in einem „Holterdiepolter-Beschluss“ Anfang Juni beschlossene Auszahlung von bis zu 80.000 Euro als Zuschuss zu der von der Fa. Vomberg nach 2 1/2-jähriger Planungszeit unmittelbar vor Baubeginn anberaumten Untersuchung des Baugrundes nach möglichen Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg solange nicht ganz oder in Raten auszuzahlen, bis eine umfassende rechtliche Klärung darüber erfolgt ist, ob die Gemeinde überhaupt zu dieser Zahlung rechtlich verpflichtet ist. „Wir sind bei der seinerzeitigen „überstürzten Zustimmung unter Zeitdruck“ davon ausgegangen, dass Bürgermeister Henkel (CDU) gemäß des Auftrages des Gemeindevorstandes insbesondere den für den Vertragsabschluss zuständigen Bürgermeister a. D. Winfried Kress, die Herren Fleischhauer von Rebo-Consult als Planer des Baugebietes und Franke von der HLG in Kassel als Besitzer des Grundstückes bzw. die relevanten Träger öffentlicher Belange angehört oder zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte“, hebt Möller noch einmal hervor und betont, dass auch der Notar, der Hessische Städte- und Gemeindebund und ein seinerzeit für die Gemeinde tätiger Rechtsbeistand vor der Beschlussfassung unbedingt hätte befragt werden müssen .

„Was jedoch von ganz entscheidender Bedeutung für eine „rechtmäßige Auszahlung“ dieses nach unserer Auffassung nicht unerheblichen Betrages von bis zu 80.000 Euro ist, ist die Haushaltssituation in Flieden“, fährt Möller fort. Flieden hat einen nicht ausgeglichenen Haushalt. Alle Finanzausgaben unterliegen daher der strikten Anzeige gegenüber der Kommunalaufsicht beim Landkreis Fulda und bedürfen deren ausdrücklichen Genehmigung. Allein deshalb ist eine vorherige zweifelsfreie Klärung der Rechtslage erforderlich. „Eine Zahlung aus rein „moralischen Gründen“, wie von Bürgermeister Henkel angeführt, wäre eine „freiwillige Leistung“, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde Landkreis Fulda erfahren würde“, führt Möller abschließend dazu aus und macht darauf Aufmerksam, dass es auch einer diesbezüglichen Zustimmung zur Bereitstellung dieser nicht im laufenden Haushalt veranschlagten Summe nach § 100 HGO bedarf. +++ fuldainfo

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