
Angesichts der seit Wochen andauernden Trockenheit und ausbleibender Regenfälle greifen die Landkreise Fulda und Vogelsberg zu drastischen Schritten: Ab Samstag, 5. Juli, ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – also aus Bächen, Flüssen und Seen – per Allgemeinverfügung untersagt. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.
Im Landkreis Fulda betrifft die Regelung sowohl Privatpersonen als auch Grundstückseigentümer an Gewässern. Damit ist selbst die bislang im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs erlaubte Wasserentnahme untersagt. Grundlage für das Verbot ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das bei ökologisch kritischen Bedingungen Einschränkungen erlaubt.
Die Behörde warnt vor schwerwiegenden ökologischen Folgen. "Die Wasserstände in unseren Flüssen und Bächen sind sehr niedrig, und eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht in Sicht", heißt es in einer Mitteilung. Die Wasserentnahme in der aktuellen Lage würde die Gefahr einer dauerhaften Störung des Naturhaushalts deutlich erhöhen. Besonders betroffen ist die Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensraum durch den Wassermangel zunehmend bedroht ist.
Auch im benachbarten Vogelsbergkreis tritt ab Samstag ein entsprechendes Verbot in Kraft. "Die Oberläufe unserer Bäche sind nahezu trocken gefallen", erklärt Patrick Krug, Erster Kreisbeigeordneter. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Kreis ähnliche Maßnahmen ergreifen müssen. Krug spricht von einer wiederkehrenden Problemlage, für die es bislang keine Entspannung gebe.
Betroffen sind auch hier sämtliche Nutzungen durch Privatpersonen – etwa zur Gartenbewässerung oder landwirtschaftlichen Beregnung. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
„Es ist geboten, die Gewässer vor weiteren Störungen zu schützen, um kritische Zustände zu vermeiden“, betont Krug. Die Wasserbehörden beider Landkreise appellieren an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der knappen Ressource Wasser umzugehen.
Wann die Verbote wieder aufgehoben werden können, ist ungewiss. Zunächst bleibt der Blick gen Himmel – in der Hoffnung auf ergiebigen Regen.
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