Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk zum Jahreswechsel

Abbrennen an historischen Gebäuden, Kirchen und Krankenhäusern verboten

Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Menschen eine beliebte Tradition bei der Feier des Jahreswechsels. Allerdings kommt es durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern und fehlende Sicherheitsabstände alljährlich zu großen Schäden. Aus diesem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ausnahmslos verboten. Als Sicherheitsabstand wird durch den Gesetzgeber eine Zone von acht Metern um die genannten Gebäude definiert.

Für Fulda, das durch seine Altstadt mit engen Gassen und vielen Fachwerkhäusern geprägt ist, bedeutet dies ein absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich. Dort kann aufgrund der engen Straßen und Gassen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Metern zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden. Auch an allen Stellen außerhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Wie in den Vorjahren ist auch auf dem Domplatz das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht gestattet.

Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegeln oder Dachluken in Gebäude geraten. Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Feinstaubbelastung durch Silvesterfeuerwerke bittet die Stadt Fulda zudem die Bevölkerung zusätzlich um einen verantwortungsbewussten Einsatz der pyrotechnischen Gegenstände in der Silvesternacht.

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda weist darüber hinaus darauf hin, dass alle Veröffentlichungen der zuständigen Fachbehörden, der Regierungspräsidien wie auch die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen zu beachten sind. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gleichzeitig bittet das Ordnungsamt, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen, in einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zusätzliche Mülleimer aufgestellt. +++ mkf