Verlegung des Busbahnhofes in Eiterfeld

Ab nächsten Dienstag, 21. Februar 2023 bis voraussichtlich 28. Februar 2028, werden in der Schulstraße in Eiterfeld alle Schul- und Linienbusverkehre abgewickelt, die bisher am Busbahnhof in der Hünfelder Straße/Schäfergasse verkehrten, so der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Franz Giebel, Die LNG Fulda und der NVV haben dem entsprechend alle Fahrpläne geändert und an den Haltestellen angebracht.

Die Parkplätze entlang des Friedhofes/Schulstraße werden gesperrt, da diese Flächen als Aufstellflächen für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die entsprechenden Bedarfshaltestellen aus Richtung Bad Hersfeld in Richtung Rasdorf und Hünfeld/Fulda wurden dort angeordnet. Die Haltestellen in Richtung Bad Hersfeld auf der gegenüberliegenden Seite. Den Fahrgästen wird dringend empfohlen. sich an den geänderten Fahrplänen zu orientieren, so Giebel weiter.

Um den Schul- und Linienbusverkehr nicht zu behindern, werden erhebliche verkehrsbehördliche Maßnahmen nötig. Die Zufahrt in den Teilabschnitt der Schulstraße zwischen den Einmündungen der „Reckröder Straße“ und der Straße „Am Körle“ ist für alle Fahrzeuge – ausgenommen Kraftomnibusse- gesperrt. Es stehen ausreichend Parkplätze auf den Parkplätzen an der „Marktstraße“ am Bürgerhaus und in den Seitenstraßen zur Verfügung. Diese sind in wenigen Gehminuten von der Schule aus zu erreichen., „Bitte meiden Sie die Schulstraße und gefährden Sie nicht unnötig Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch nicht den Schulbusverkehr und die Schülerinnen und Schüler!“ appelliert Franz Giebel.

In Höhe der Lichtbergschule und der Eitratalschule wird die Schulstraße voll gesperrt. Die Straße „Am Körle“ wird zur Einbahnstraße. Es gilt ein absolutes Haltverbot, um die Schülerinnen und Schüler beim Überqueren der Fahrbahn zu schützen. Den Eltern, die immer noch die Auffassung vertreten, ihre Kinder selbst zur Schule bringen oder abholen zu müssen, wird empfohlen, diese in der Straße „Am Taubenmarkt“ oder in der Straße „Am Körle“ in die Pkws ein – oder aussteigen zu lassen, hierbei ist jedoch das Haltverbot in der Straße „Am Körle“ zu beachten.Die durch die Straßenverkehrsbehörde angeordneten Maßnahmen werden im gesamten Zeitraum durch Polizei, Ordnungspolizei und Ordnungsamt überwacht und Verstöße von Verkehrsteilnehmern gegen die verkehrsrechtlichen Anordnungen entsprechend geahndet, so der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Franz Giebel, abschließend.