Verkaufsoffener Sonntag in Frankfurt – VGH weist Beschwerde zurück

Zeit der Richter „gestohlen“

Frankfurt. „Schallender kann eine Ohrfeige wie die des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes gegen die Stadt Frankfurt wohl kaum sein. Offenbar glaubte deren Wirtschaftsdezernent Markus Frank selbst nicht mehr an die Überzeugungskraft seiner Argumente und ließ vielleicht deshalb beim Beschwerdeverfahren zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Museumsuferfestes am 27. August alle üblichen juristischen Formalitäten ‚schleifen‘“, erklärt Bernhard Schiederig, Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Aktiver in der „Allianz für den freien Sonntag“: „Wie sonst lässt sich erklären, dass die Frankfurter Stadtverwaltung sich nicht einmal die Mühe machte, ihre Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts inhaltlich zu begründen. So wurde den Richtern des VGH sicher wertvolle Zeit ‚gestohlen‘ – und die Steuerzahler/innen dürfen wie in solchen Fällen immer die Zeche bezahlen.“

Gegen die sonntägliche Ladenöffnungszeit am 27. August hatten der Diözesanverband des Bistums Limburg der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Gewerkschaft ver.di Hessen im Auftrag der „Allianz“ erfolgreich geklagt. Der VGH in Kassel wies mit seinem Urteil vom 11. August 2017, das der „Allianz“ erst heute zugestellt wurde, die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom 13. Juli als „unzulässig“ zurück. Die „Beschwerdebegründung genügt nicht den formalen Anforderungen“, so die Richter. Es mangele „an der erforderlichen Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung“. Aus ihr müsse sich jedoch ergeben, warum das Urteil des Verwaltungsgerichts „abzuändern oder aufzuheben“ sein solle. Die Stadt Frankfurt habe versäumt, „mit schlüssigen Gegenargumenten auf die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses“ einzugehen und anzugeben, weshalb sie „die angefochtene Entscheidung in diesen Punkten für unrichtig“ halte. Hierzu reichten „bloß pauschale oder formelhafte Rügen nicht aus“. +++