Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird ab März 2016 über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrats verhandeln. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts habe beschlossen, „dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist“, teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit. Demnach wurde die mündliche Verhandlung über das NPD-Verbot für den 1., 2. und 3. März terminiert. Die Bundesländer hatten im Dezember 2012 beschlossen, einen Antrag auf das Verbot der NPD zu stellen. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden.
Bayerns Innenminister Herrmann erfreut über Verbotsverfahren
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich erfreut über die Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt. „Offensichtlich haben unsere Argumente Gewicht, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht schon keine mündliche Verhandlung anberaumt“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir müssen nun beharrlich und mit Nachdruck das Gericht davon überzeugen, dass die NPD ganz klar nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, gefährlich ist und verboten werden muss.“ Die Bundesländer hatten im Dezember 2012 beschlossen, einen Antrag auf das Verbot der NPD zu stellen. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden. +++ fuldainfo
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