Verfassungsbeschwerde gegen Nord-Stream-2-Bau erfolglos

Das Projekt Nord Stream 2 ist politisch umstritten

Justiz

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) und seines Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sei auch der entsprechende Eilantrag ohne Erfolg geblieben, teilte das Verfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Nabu hatte die Verfassungsbeschwerde nach der Ablehnung des vorläufigen Baustopps von Nord Stream 2 durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Die Umweltschutzorganisation kritisierte unter anderem gravierende Umweltschäden, die durch den Bau der Pipeline entstünden. Das Projekt Nord Stream 2 ist politisch umstritten. Unter anderem Polen und die Ukraine kritisieren, dass durch die Pipeline Transitzahlungen für russisches Gas verloren gehen. Zuletzt hatte US-Präsident Donald Trump Nord Stream 2 beim NATO-Gipfel in Brüssel scharf kritisiert. Unter anderem warf er Deutschland vor, durch die Gaslieferungen von Russland abhängig zu sein. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen