Verbraucherschützer stellen Bedingungen für Corona-App

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Verbraucherschützer haben Bedingungen für die Einführung einer Corona-Warn-App genannt. "Eine App zur Eindämmung der Pandemie ist aus Sicht des VZBV nur dann akzeptabel, wenn fünf Bedingungen erfüllt werden: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Zudem muss ausgeschlossen sein, dass die Daten an Unternehmen weitergegeben werden oder es gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung gibt - beispielsweise für Zwecke von Unternehmen oder ihrer Werbung." Die Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten weitergeben oder nicht. Grundsätzlich dürfe es sich nur um notwendige Daten handeln, sagte der oberste Verbraucherschützer. "Wir befinden uns in einer Gesundheitskrise, deshalb dürfen die Daten auch nur dem Gesundheitsschutz dienen und auch nur für die Dauer der Krise." Kommunikationsdaten beinhalten laut Müller "sensible und persönliche Informationen und müssen geschützt werden - immer."


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3 Kommentare

  1. Nach wie vor bedrohlich hat sich bei dem Thema Handy-Tracking wieder einmal gezeigt, was vielen Politikern wie z.B. Spahn, Medien und Wirtschaftsführern der Datenschutz wert ist. Hätten diese doch gerne anfangs unverzüglich Bewegungsdaten aller Bürger gespeichert und überwacht mit dem perfiden Argument, wenn es um Leben und Tod geht, muß der Datenschutz zurückstecken. Nicht nur, dass deren Lösungen (auf Basis von Funkzellen-Auswertungen und/oder von Verkehrs- und Standortdaten) gar nicht hilfreich gewesen wären. Sie hatten sich noch nicht mal die Mühe gemacht, nach alternativen, datenschutzkonformen und zielführenden Lösungen zu suchen bzw. suchen zu lassen.

    Glücklicherweise gab es einige kluge Politiker und Experten, die einen solchen Fehltritt noch einmal verhindert haben, auch wenn der Nutzen eines - auf einer intelligenten, dezentralen datenschutzfreundlichen Bluetooth-Lösung basierenden Handy-Trackings in der Praxis noch nicht bewiesen ist. Denn was man aus Süd-Korea und Singapur vor allem und zuallererst lernen kann: das Tracking von Ansteckungsketten ist vor allem personalintensiv!

    Allerdings scheint jetzt diese vielversprechende Entwicklung - entgegen den Neschlüssen des EU-Parlaments - gerade doch noch von den Überwachungsfetischisten gekapert zu werden. Sie lassen den Datenschutz links liegen, den sie als kryptographische Eleganz denunzieren. Sie können es eben nicht lassen!
    Herr Spahn, diese zentrale Corona-App werde auch ich nicht nutzen!

  2. Die „kryptographische Eleganz“ der Privatsphären-Schnüffler .
    Wer den Schutz der Privatsphäre als „kryptographische Eleganz“ denunziert, dem gehen nicht nur die Fakten aus, nein er ist ein zynischer Gegner der Grundrechte!

  3. Digitalrat hat Rad ab!
    Bundesregierung hält sich Digitalrat, der die Einhaltung der Bürgerrechte in der digitalen Welt als „kryptographische Eleganz“ diskreditiert! Alles Privatsphären-Schnüffler?

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