VCI-Präsident kritisiert Homeoffice-Gesetz

MIT und JU Hessen lehnen das Gesetz ab

Der Präsident des Verbandes der chemischen Industrie (VCI), Christian Kullmann, hat die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kritisiert, ein Recht auf Homeoffice gesetzlich verankern zu wollen. „Sicher müssen wir aus Corona Lehren ziehen und neue Arbeitsformen anwenden“, sagte der Vorstandsvorsitzende von Evonik Industries der „Neuen Westfälischen“. Doch den Rahmen hierfür müssten die Tarifpartner untereinander regeln. „Hier sollte die Politik nicht die Tarifautonomie aushebeln und die Axt an die Sozialpartnerschaft legen“, so Kullmann. „Minister Heil hat es bisher nicht für nötig befunden, mit uns darüber zu sprechen. Die Politik ist schon im Wahlkampf, aber so geht man nicht miteinander um.“

MIT und JU Hessen lehnen das Gesetz ab

Die Landesverbände der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Jungen Union Hessen bekräftigen erneut ihre Ablehnung gegenüber dem geplanten Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil für ein Recht der Arbeitnehmer auf Homeoffice. Benedikt Stock, Referent für Wirtschaft und Finanzen der Jungen Union Hessen, dazu: „Wir sehen im Homeoffice prinzipiell eine Bereicherung für Unternehmen und Arbeitnehmer. Jedoch ist ein Rechtsanspruch und sei es auch nur für die geplanten 24 Tage, für viele mittelständische Unternehmen mit einer Mehrbelastung verbunden, die nicht immer zumutbar ist. Der Arbeitgeber muss auch in Zukunft darüber entscheiden können, von wo aus die Arbeit verrichtet werden soll.“ Nach Ansicht der beiden Verbände hat die kurzfristige Umstellung auf Homeoffice in vielen Branchen eine funktionsfähige Lösung dargestellt, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern und die Unternehmen im Notbetrieb am Laufen zu halten. Jedoch habe sich auch gezeigt, dass ein Normalbetrieb in den meisten Unternehmen mit dem Großteil der Mitarbeiter im Homeoffice nicht möglich ist. Der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Marco Reuter, führt dazu weiter aus: „Die Unternehmer in Deutschland haben heute schon mit einem Berg an Vorschriften und Auflagen zu kämpfen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß am Laufen zu halten. Eine weitere Hürde und Pflicht für Unternehmen jetzt als Folge der Corona-Krise und der damit gemachten Erfahrungen einzuführen, halten wir daher für falsch.

Dass die Beweislast der zwingenden betrieblichen Gründe bei Ablehnung von Homeoffice wieder auf Arbeitgeberseite liegen soll, erhöht diesen Auflagenberg nur weiter. Deutschland hat in der Corona-Krise große Fortschritte im Bereich der Digitalisierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung gemacht, wie bspw. die Onlinezulassung von Fahrzeugen. Diese bewährten Fortschritte sollten natürlich auch nach der Krise beibehalten werden. Darum sollte über Homeoffice nicht in Berliner Amtsstuben, sondern im gemeinsamen Gespräch der Belegschaft mit der Unternehmensführung entschieden werden“ „Anstelle eines gesetzlich festgeschriebenen Rechts auf Homeoffice benötigen wir in Deutschland dringend bessere Rahmenbedingungen für flexibles Arbeiten und einen zügigen Abbau der Bürokratie, die innovativen Lösungen zu oft im Wege steht. Hieran sollte das Bundesarbeitsministerium arbeiten, nicht an weiteren Hürden und Pflichten, die in den Betrieben vor Ort teilweise schwer umsetzbar sind“, fordert Benedikt Stock. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität und kürzere und schnellere Pendlerwege zu ermöglichen, sehen MIT und JU Hessen als eine zukunftsweisende Lösung die Förderung von lokalen Co-Working Spaces und eine Verlagerung der Behörden aus den Metropolregionen in die Fläche hinein, wie es die Hessische Landesregierung bereits begonnen hat. +++

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