Urteil gegen 39-jährigen Angeklagten wegen Mordes rechtskräftig

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit Urteil vom 7. März 2022 einen mittlerweile 39 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der durchgeführten 19-tägigen Hauptverhandlung war die Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am frühen Morgen des 15.2.2021 in Fulda-Neuenberg einen in seinem Pkw sitzenden, mit dem Angeklagten befreundeten Mann heimtückisch erschossen hatte. Dabei ging er davon aus, dass der Getötete sich zuvor mehrfach der Ehefrau des Angeklagten angenähert hatte und entschloss sich aus Rache, Wut und Enttäuschung dazu, diesen zu töten. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes. +++

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