Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel – Herber Rückschlag für Familien

Fulda. Hubert Schulte, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken, hat die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts als herben Rückschlag für Familien bezeichnet. Das Gericht hatte die vom Familienbund der Katholiken unterstützte Revision der Familie Essig zurückgewiesen. Katharina und Markus Essig hatten auf gerechtere Sozialversicherungsbeiträge für Familien geklagt.

„Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass das Bundessozialgericht nicht der vom Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entwickelten Argumentation gefolgt ist. Der Beitrag, den Eltern mit der Erziehung zusätzlich zum Geldbeitrag für die Sozialversicherung leisten, wird somit nicht anerkannt.“ Dies äußerte Hubert Schulte nach der Entscheidung und kündigte an, dass man nun eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen werde. „Wir wollen heute nur kurz über das Urteil jammern, dann klagen wir weiter!“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Pflegeversicherungsurteil vom 3. April 2001 entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, dass „Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag, den alle versicherungspflichtig Beschäftigten zahlen, einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Geldbeitrag zur Pflegeversicherung wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.“ Dieser Gedanke ist nach Ansicht des Familienbundes auf die anderen Zweige der Sozialversicherung, konkret auf die Rentenversicherung und auf die Krankenversicherung, übertragbar.

Schulte hat Verständnis für die klagenden Eheleute, die vom Urteil enttäuscht sind: „Kindererziehung ist für die Sozialversicherung ebenso wichtig wie Geldbeiträge. Wir verstehen die heutige Entscheidung deshalb nicht.“ Dieser Gang zum Bundessozialgericht war, so Schulte weiter, als Zwischenschritt auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht notwendig, unabhängig vom Ausgang des heutigen Verfahrens in Kassel. Vom Verfassungsgericht erhofft sich der Familienbund nun ein analoges Urteil wie im Jahre 2001 beim der Pflegeversicherung.

Sozialexperte Borchert nennt Urteil „skandalöse Überraschungsentscheidung“

Der frühere Sozialrichter Jürgen Borchert hat die Entscheidung des Bundessozialgerichts gegen eine Entlastung von Familien in den Sozialversicherungen als „skandalöse Überraschungsentscheidung“ bezeichnet. „Wir werden das Urteil so nicht hinnehmen“, sagte er der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ „Das Gericht hat zu für die Entscheidung erheblichen Fragen mit statistischen Daten operiert, zu welchen die Beteiligten nicht gehört wurden. Das ist eine skandalöse Überraschungsentscheidung.“ +++ fuldainfo

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