Unterhaltsvorschuss: Städtetag will mehr Geld vom Bund

Rückforderung sollte zentral über die Finanzverwaltungen der Länder erfolgen

Der Deutsche Städtetag will angesichts absehbar steigender Ausgaben beim staatlichen Unterhaltsvorschuss, der für Kinder von Alleinerziehenden gezahlt wird, mehr Geld vom Bund. „Der Bund muss sich deutlich stärker als bislang an den kommunalen Kosten für den Unterhaltsvorschuss beteiligen“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es ist gut, dass Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden seit zwei Jahren mehr und deutlich länger Geld bekommen.“

Die Ausgaben der Kommunen für den Unterhaltsvorschuss seien inzwischen aber weitaus höher als die Bundesregierung kalkuliert habe. Seit dem 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ohne zeitliche Befristung gezahlt, wenn der Unterhalt nicht durch die Eltern sichergestellt ist. „Seit der Gesetzesänderung steigt die Anzahl der Leistungsberechtigten stetig und nimmt der Verwaltungsaufwand zu. Die Städte haben erhebliche Mehrausgaben zu stemmen“, so Dedy. 2018 sind laut Bundesfamilienministerium 2,1 Milliarden Euro für Unterhaltsvorschuss ausgegeben worden. 2016 waren es noch rund 860 Millionen Euro. 40 Prozent übernimmt der Bund, 60 Prozent werden von Ländern und Kommunen getragen. Vor der Neuregelung, so Dedy, habe die Bundesregierung kalkuliert, dass die Zahl der Leistungsberechtigten von 450.000 auf maximal 710.000 ansteigen würde. „Im September 2018 bekamen jedoch schon 780.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss. Seitdem erhöht sich die Zahl weiter“, so der Städtetags-Hauptgeschäftsführer.

„Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren bis zu 900.000 Leistungsbeziehende geben wird.“ Dedy fordert auch an anderer Stelle Veränderungen. „Deutliche Verbesserungen wünschen sich die Städte auch bei der Frage, wie sich für den Unterhaltsvorschuss gezahltes Geld effizienter und erfolgreicher von unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholen lässt“, sagte er. „Um die Rückholquote von aktuell 13 Prozent zu erhöhen, sollte die Rückforderung zentral über die Finanzverwaltungen der Länder erfolgen, so wie das in Bayern und seit Kurzem auch in Nordrhein-Westfalen geschieht.“ Die Länder sollten die Ausführungsgesetze zum Unterhaltsvorschussgesetz entsprechend anpassen: „Wir wollen, dass die Finanzverwaltungen in den Bundesländern zentral für das Rückforderungsmanagement zuständig sind.“ In Bayern sei zu beobachten, dass es dadurch einfacher werde, Geld für den Unterhalt von säumigen Elternteilen zurückzubekommen. +++