Union will Strafmündigkeit herabsetzen

Nach dem Überfall von zwei 13-Jährigen auf einen Kiosk in Dortmund, bei dem der Betreiber mit einer Machete schwer verletzt wurde, fordert die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Susanne Hierl, eine frühere Strafmündigkeit. „Der schockierende Fall in Dortmund mit zwei 13-Jährigen als Tatverdächtigen zeigt erneut die Notwendigkeit einer Debatte über die Absenkung der Strafmündigkeit unter 14 Jahre“, sagte sie der „Bild“.

Wenn Kinder derart brutale Straftaten begehen, sollte das für sie auch strafrechtliche Konsequenzen haben können, so Hierl. „13-Jährige wissen sehr genau, was richtig und was falsch ist.“ Solche Taten müssten in einem Verantwortungsverfahren aufgearbeitet und erzieherische Maßnahmen angeordnet werden können. „Fehlentwicklungen müssen rechtzeitig korrigiert werden, damit die kriminelle Karriere gestoppt wird.“

Der stellvertretende CDU-Fraktionschef im Landtag von NRW, Gregor Golland, forderte Sanktionen. „Dieser äußerst brutale Angriff zeigt einmal mehr, dass wir über die Herabsetzung der Strafmündigkeit in Deutschland ernsthaft diskutieren müssen. Immer jüngere und gewalttätigere Kinder und Jugendliche dürfen nicht völlig ungestraft schwerste Verbrechen verüben“, sagte er. „Hier müssen frühzeitig klare Grenzen und Sanktionen gesetzt werden.“ +++


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1 Kommentar

  1. Wenn 13-Jährige Straftaten begehen, ist in deren Entwicklung gut 12 Jahre lang etwas grundlegend schief gegangen. Unsere Gesellschaft, das Elternhaus und die Schule hatten 12 Jahre Zeit, diese Kinder zu sozialisieren. Das haben ganz offensichtlich alle drei „Beteiligten“ irgendwie nicht geschafft. Dann einfach populistisch eine Strafmündigkeit für diese Kinder zu fordern ist schlicht billig. Vielleicht sollte man fordern, diese Kinder ab dem Kindergarten zielgerichtet zu fördern. Kinder sind nicht böse und gefährlich, wenn man ihnen einen Platz in der Gesellschaft gibt, von wo sie sich entwickeln können. Dazu gehören aber auch gute Eltern, gute Erzieher und gute Lehrer, die präsent sind. Beseitigt man Mängel in der frühkindlichen und kindlichen Erziehung braucht es keine Strafmündigkeit ab 13.

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