Die nächste Frist des bundesweiten Führerscheinumtauschs auf befristete EU-Kartenführerscheine läuft am 19.01.2026 ab. Betroffen sind alle Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999–2001. Davon ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins
Zur Vorsprache sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), ein gültiges Ausweisdokument und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden kann unter www.landkreis-fulda.de oder unter 0661-6006-1100 ein Termin ausgemacht werden. +++
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