Berlin. Experten warnen die EU davor, einen Investorenschutz beim transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu akzeptieren: Die Klagen von US-Investoren gegen Deutschland würden sich multiplizieren, sagte der kanadische Rechtsexperte Gus van Harten. "Ich sehe das Potenzial für viele neue Verfahren", so der Professor, der die Auswirkungen des nordamerikanischen Freihandelsabkommen Nafta wissenschaftlich untersucht hat, gegenüber dem "Spiegel". In Kanada werden Investorenschutzklagen von US-Firmen immer populärer.
So klagte eine US-Windkraftfirma auf Schadensersatz in Höhe von 465 Millionen US-Dollar, weil die Provinzregierung keine 100 Windkraftanlagen im Ontariosee genehmigen wollte. Mal ginge es in den Klagen um Abschussrechte für 360 Karibus in einem Naturreservat, mal um den großflächigen Abbau von Ölsanden, den eine kanadische Provinz aus Umweltschutzgründen begrenzt hat, heißt es in dem Bericht weiter. "Die EU-Kommission muss endlich von ihrer bisherigen Position abrücken", fordert auch Bernd Lange. Der sozialdemokratische Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament ist der Ansicht, dass TTIP dort nur ohne Investorenschutz mehrheitsfähig sei. +++ fuldainfo
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Zuerst aber kommen die Klagen in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn dass das TTIP mit solchen Hinterzimmer-Schiedsgerichten gegen das Grundgesetz verstößt, behaupten nicht nur angesehene Juristen. Interessant ist aber auch der Hinweis aus Kanada bzgl. der Errichtung von Windkraftwerken. Hier sollten sich mal die im Kreis Fulda aktiven Bürgerinitiativen kundig machen und auch alle Merkel-Wähler. Denn Frau Merkel ist ja ein Fan von TTIP. Auch Herr Dr. Wingenfeld sollte sich mal informieren, denn eine Städteplanung, wie er sie beschreibt, dürfte es nach TTIP nicht mehr geben. Beispiel: Der US-Walmart will an der A7 einen großen Supermarkt bauen. Wenn dies dann die hiesigen Provinzpolitiker ablehnen, ist eine Klage vorm Schiedsgericht in Washington fällig. Wer will das schon riskieren?
Zuerst aber kommen die Klagen in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn dass das TTIP mit solchen Hinterzimmer-Schiedsgerichten gegen das Grundgesetz verstößt, behaupten nicht nur angesehene Juristen. Interessant ist aber auch der Hinweis aus Kanada bzgl. der Errichtung von Windkraftwerken. Hier sollten sich mal die im Kreis Fulda aktiven Bürgerinitiativen kundig machen und auch alle Merkel-Wähler. Denn Frau Merkel ist ja ein Fan von TTIP. Auch Herr Dr. Wingenfeld sollte sich mal informieren, denn eine Städteplanung, wie er sie beschreibt, dürfte es nach TTIP nicht mehr geben. Beispiel: Der US-Walmart will an der A7 einen großen Supermarkt bauen. Wenn dies dann die hiesigen Provinzpolitiker ablehnen, ist eine Klage vorm Schiedsgericht in Washington fällig. Wer will das schon riskieren?