Tschesnok plädiert beim Thema Windenergie für 10-H-Regelung in Hessen

Hünfelds Bürgermeister Benjamin Tschesnok

Bürgermeister Benjamin Tschesnok befürwortet es, dass den Ländern künftig Spielraum eingeräumt werden soll, die Abstände der Windenergieanlagen zur nächsten Wohnbebauung eigenständig in ihren Landesregeln festzuhalten. Darauf hatte sich die Große Koalition geeinigt, teilt der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit. Geplant ist die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung.

Tschesnok spricht sich in Hessen für die verbindliche Einführung der 10-H-Regelung aus – wie sie in Bayern praktiziert wird. Die 10-H-Regelung gilt in Bayern seit November 2014 und besagt, dass der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern das mindestens 10-fache der Anlagenhöhe betragen muss. „Für große Anlagen müssen folgerichtig größere Abstände eingehalten werden“, verdeutlicht Tschesnok. „Diese Regelung ist ein sinnvoller Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft bei den Bürgern“, erklärt Tschesnok. Der Schutz des ländlichen Raumes und der Bürger sei ein bedeutender Faktor. „Mit der 10-H-Regelung würden wir den notwendigen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und den Anforderungen der Energiewende schaffen“, unterstreicht der Bürgermeister.

Um Akzeptanz für Windkraft zu erreichen und keinen Unmut in der Bevölkerung wie beispielsweise bei den Anlagen in Traisbach zu produzieren, sei es wichtig, die Bürger von Anfang an in die Planungen miteinzubeziehen. Es müsse durch die einschlägigen Regelungen der Länder sichergestellt werden, dass die Kommunen eine Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit erhielten beispielsweise durch das kommunale Planungsrecht. Dem seien derzeit noch enge Grenzen gesetzt, bedauert Tschesnok. Wer Akzeptanz für die Windkraftnutzung wolle, dürfe die Bürger vor Ort nicht vor vollendete Tatsachen stellen, wie das derzeit immer wieder geschehe.

Die Öffnungsklausel biete nun die Chance, dass vor Ort entscheiden werden könne, nach wie vor Windkraftanlagen mit einem geringeren Abstand zu bauen, sagt Tschesnok. Kommunen und Bürger sollten aber die Möglichkeit erhalten, die Energiewende konkret mitzugestalten. Dafür müsse das Land auf der Grundlage dieser Öffnungsklausel den Rahmen schaffen. Ursprünglich hatte sich die Große Koalition im September vergangenen Jahres darauf geeinigt, dass die 1000-Meter-Abstandsregel pauschal auf Bundesebene festgeschrieben werden soll, schreibt der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Das scheiterte aber am Widerstand der Bundesländer, die eigene Regelungen festlegen wollten.

Insgesamt sind in Hünfeld nach dem bisherigen Teilregionalplan Windenergie derzeit 543 Hektar in den Gemarkungen im Buchfinkenland und Dammersbach als Windvorrangflächen vorgesehen. Dies sind Tschesnok zufolge 4,5 Prozent des gesamten Stadtgebietes, also mehr als das Doppelte der Landesvorgabe, die von zwei Prozent Vorrangflächen ausgeht. Konkret bedeutet dies, das Hünfeld und eine weitere Kommunen im Kreisgebiet rund die Hälfte aller Windkraftanlagen aufnehmen sollen für alle anderen 23 Kreiskommunen, da das Biosphärenreservat außen vor bleibe. Das sei den Bürgern kaum zu vermitteln, zumal für die Standorte in Hünfeld nur ein vergleichsweise geringer Windertrag prognostiziert werde, was der Stromkunde wegen der Subventionen mit seiner Stromrechnung zahlen müsse. +++