Trans-Abgeordnete lobt Selbstbestimmungsgesetz

Union bemängelt

Die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer, erste Trans-Abgeordnete im Bundestag, hat das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung mit großer Freude aufgenommen. „Wenn das Gesetz so weit ist, werde ich die erste sein, die vor dem Standesamt steht und diese Möglichkeit endlich nutzt“, sagte Ganserer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Weil sie das bisher geltende Transsexuellengesetz als „entwürdigend“ empfindet, habe sie den bisher notwendigen Prozess zur Änderung des Namens und Geschlechts im Personenstand nicht mitmachen wollen. „Das Transsexuellengesetz atmet einen furchtbaren Geist einer schrecklichen Vergangenheit. Das Gesetz hat bei unheimlich vielen Menschen Leid verursacht und war von Anfang an Unrecht“, sagte sie.

Nach ihrem Outing im Jahr 2018 sei das bisherige Transsexuellengesetz für sie ein Hauptgrund gewesen, um vom bayerischen Landtag in den Bundestag zu wechseln. „Für mich ist heute ein Tag echter Freude und Genugtuung. Auch wenn ich bei den Grünen an vielen Themen arbeite und die Umweltpolitik ein Hauptgrund war, mich in dieser Partei zu engagieren, war dieses Thema der fehlenden Selbstbestimmung ein Motor, um von Bayern nach Berlin zu gehen“, sagte Ganserer. Die Unionsfraktion im Bundestag wehrt sich dagegen gegen die Pläne der Ampel-Koalition für ein Selbstbestimmungsgesetz, das künftig das Transsexuellengesetz ersetzen soll. „Eine gänzliche Abschaffung halten wir weiterhin für falsch“, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU, Silvia Breher, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Darüber kann auch die angekündigte Stärkung der Beratungsstrukturen nicht hinweghelfen.“ Breher sprach sich besonders gegen eine Abschaffung der psychologischen Gutachten für die Änderung der Geschlechtsangabe aus. „Es ist heutzutage glücklicherweise allgemein anerkannt, dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit tief in der Psyche der betroffenen Menschen verankert sind und sich auch anhand objektivierbarer Kriterien feststellen lassen“, so die CDU-Politikerin.

„Dass nun das neue Selbstbestimmungsgesetz nach den heute vorgestellten Eckpunkten gerade diese Tatsache zu bagatellisieren scheint, indem es gänzlich auf unterstützende psychologische Gutachten verzichtet, finde ich sehr schade.“ Künftig soll eine Änderung der Geschlechtsangabe per Selbstauskunft beim Standesamt möglich sein. Für Jugendliche ab 14 Jahren ist dazu das Einverständnis der Eltern notwendig. „Insbesondere für Eltern, die für ihre Kinder unter 14 Jahren richtigerweise die Erklärung abgeben und den Erklärungen Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren zustimmen müssen, wäre eine unterstützende psychologische Begutachtung aus Sicht der Union zwingend notwendig“, forderte Breher. Die Union sehe im Eckpunktepapier allerdings auch positive Ansätze: „Bei denen sind wir gerne bereit, diese im kommenden parlamentarischen Verfahren konstruktiv zu diskutieren“, so Breher. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen. Diskutieren kann man auf X oder Facebook

Popup-Fenster