SV-Sitzung: Privatschulen, Müllentsorgung und Wertstoffhof

Werstoffhof: Wunschstandort Münsterfeld

Am Montag fand im Fürstensaal des Fuldaer Stadtschlosses eine öffentliche Sitzung der Fuldaer Stadtverordneten statt. Themen waren unter anderem der Wertstoffhof, die Müllentsorgung, die Schülerzahlen für die städtischen Grundschulen sowie Fragen zum Thema Privatschulen.

Ein Trend im Schulbereich ist unverkennbar: Privatschulen boomen. Doch sie werden immer elitärer, ihre Schüler kommen zunehmend aus besserverdienenden und gebildeten Familien. Die einen sehen darin einen Zuwachs an Vielfalt, die anderen darin eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Was in den Bereichen der Sekundarstufen I und II noch tolerierbar erscheint, ist für uns im Privatbereich an Grundschulen nicht hinnehmbar, hieß es gestern Abend von Seiten der SPD-Stadtverordnetenfraktion. Als Ersatzschulen dürfen sie laut Grundgesetz Artikel 7 eine Sonderung der Schüler nach Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern. Privatschulen werden ihrem Namen zum Trotz zum Großteil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die SPD Fraktion wollte unter anderem wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler im Primärbereich an den jeweiligen Ersatzschulen und wie viele Schülerinnen und Schüler im Primärbereich an staatlichen Schulen unterrichtet werden.

Fuldas Bürgermeister, Dag Wehner (CDU), hat die Fragen wie folgt beantwortet: Innerhalb der Stadt Fulda können die Eltern der schulpflichtigen Kinder zwischen drei Ersatzschulen im Primärbereich wählen. Dies sind die Antonius-von-Padua-Schule, die Grundschule des Bildungsunternehmens Dr. Jordan und die Georg-Müller-Schule. Insgesamt werden 252 Schüler- und Schülerinnen (Stand: November 2018 – vorläufige LUSD-Statistik) an Ersatzschulen unterrichtet. Diese teilen sich wie folgt auf: Bildungsunternehmen Dr. Jordan 167, Antonius von Padua Schule 60 und die Georg-Müller-Schule 24. Die Georg-Müller-Schule befindet sich noch im Aufbau. Dort werden aktuell nur Schüler- und Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse unterrichtet. Im Vergleich zu den Ersatzschulen werden im Primärbereich 2.292 Schüler- und Schülerinnen an städtischen Grund- und Förderschulen unterrichtet. Inwieweit vonseiten der Ersatzschulen ein Schulgeld erhoben wird, ist uns nicht bekannt und muss dem Schulträger gegenüber auch nicht mitgeteilt werden. Daher kann auch keine Aussage hinsichtlich eines möglichen reduzierten Schulgeldes gemacht werden, so Wehner.

Eine weitere Frage richtete sich in die Richtung der Einflussmöglichkeiten der Stadt Fulda im Genehmigungsverfahren. Bei den sogenannten „Privatschulen“ handelt es sich um Ersatzschulen in freier Trägerschaft nach § 170 Hessisches Schulgesetz. Die Ersatzschulen bieten dasselbe Bildungsangebot wie öffentliche Schulen an. Für die Errichtung einer Ersatzschule bedarf es der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Dies ist für die Schulen der Stadt Fulda das Staatliche Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis in Friedberg. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, darf der jeweilige Träger die Ersatzschule errichten und schulpflichtige Kinder aufnehmen. Zu den Voraussetzungen zählen nach § 171 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes, dass die Schule in freier Trägerschaft in den Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht, dass die, für die Führung einer Schule erforderliche Zuverlässigkeit des Trägers und die Eignung der Schulleitung gegeben sind und eine Sonderregelung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen sollten, dass die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, kann eine einmal erteilte Genehmigung auch widerrufen werden. Die Aufsicht über die Ersatzschulen obliegt dem Staatlichen Schulamt. Eine Mitwirkung oder gar Mitbestimmung der Stadt Fulda ist weder in dem Genehmigungsverfahren über die Errichtung von Ersatzschulen noch in der Überwachung des laufenden Schulbetriebs nicht vorgesehen, so Bürgermeister Wehner in seiner Antwort.

Schülerzahlen für die städtischen Grundschulen

Welche Schülerzahlen sind für die städtischen Grundschulen für das aktuelle Schuljahr 2018/19 gemeldet und wo sind gravierende Veränderungen aufgrund der Stadtentwicklung und des Bevölkerungszuwachses (z. B. Haimbach, Lehnerz) zu erwarten, wollte die CWE Fraktion wissen.

Die Anfrage wurde von Bürgermeister Dag Wehner beantwortet: Gravierende Veränderungen in der Zahl der Grundschüler werden von unserer Seite insbesondere an der Grundschule Haimbach, der Astrid-Lindgren-Schule, der Cuno-Raabe-Schule, der Bonifatiusschule, der Sturmiusschule und ggf. der Marquardschule erwartet. Dies liegt für die Grundschule Haimbach und die Astrid-Lindgren-Schule an den neuen Baugebieten in Haimbach und Sickels begründet. Bei der Bonifatiusschule, der Sturmiusschule und der Cuno-Raabe-Schule liegt der Anstieg der zu erwartenden Schülerzahlen am allgemeinen Bevölkerungszuwachs. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in diesen Stadtgebieten eine hohe Fluktuation herrscht. Durch Weg- und Zuzüge können sich die erwartenden Schülerzahlen noch signifikant verändern. Noch unklar ist dagegen die Situation an der Marquardschule. Durch die geplante Wohnbebauung im Bereich der Ochsenwiese/Waidesgrund werden sich dort Familien mit grundschulpflichtigen Kindern ansiedeln. Es wird geprüft, ob diese an der Marquardschule beschult werden oder ob die Grundschulbezirke geändert und die Beschulung evtl. auch teilweise an der Cuno-Raabe-Schule stattfinden wird. Die zu erwartende Zahl der Grundschüler in Lehnerz ist auf einem niedrigen Niveau stabil. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei diesen Aussagen um Prognosen handelt, die sich durch äußere Faktoren (Weg- und Zuzüge, Besuch von Privatschulen, Gestattungen etc.) noch ändern können.

Zur Frage welche Investitionen für die Stadt als Schulträger nötig sind, sagte Bürgermeister Wehner: An der Grundschule Haimbach wird aufgrund der steigenden Schülerzahlen und des Wunsches der Schule, in das Ganztagsprogramm des Landes Hessen aufgenommen zu werden, ein Anbau an das bestehende Schulgebäude erforderlich. Momentan laufen hierfür die Planungen. Die Baukosten sind noch nicht bekannt. An der Cuno-Raabe-Schule wird derzeit geprüft, wie dem erhöhten Raumbedarf Rechnung getragen werden kann. Dabei werden eine Auslagerung der Mensa und Betreuungsräume in ein Nachbargebäude, ein Anbau sowie eine vorübergehende Pavillonlösung geprüft. Diese Prüfung steht jedoch noch ganz am Anfang. Die Bonifatiusschule, die grundlegend saniert wird, die Astrid-Lindgren-Schule und die Sturmiusschule können die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler voraussichtlich in den Bestandsgebäuden beschulen. An der Marquardschule können, sofern die neuen Grundschüler des Baugebietes „An der Waides“ dort beschult werden, noch vorhandene Räumlichkeiten für die schulische Nutzung ertüchtigt werden. Ob diese ausreichend sind, ist noch zu prüfen.

Wertstoffhof: Wunschstandort Münsterfeld

Der Wertstoffhof am aktuellen Standort ist an seine Grenzen gestoßen. Auch hinsichtlich der Bedienfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger ist ein neues Angebot durch versenkbare Container wünschenswert. In einem ersten Schritt wurden daher geeignete Flächen im Stadtgebiet untersucht. Für den Wunschstandort Münsterfeld wurde in einem zweiten Schritt eine Ausschreibung für ein Fachbüro vorgenommen. Derzeit bearbeitet das Büro die ersten Konzeptionen und stimmt sich mit den zuständigen Fachämtern ab. Sobald die Organisation und Flächennutzung abgestimmt sind, soll ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt werden. Ein Baubeginn kann in diesem Jahr noch nicht erfolgen, so Stadtbaurat Daniel Schreiner.

Beschwerden bei der Entsorgung der Blauen Tonne

Die SPD wollte vom Magistrat wissen, ob es auffällig viele Beschwerden bei der Müllentsorgung gab. Fuldas Oberbürgermeister, Dr. Heiko Wingenfeld (CDU), hat in seiner Antwort erläutert, dass es, wie bei jeder Abfallsammlung, auch bei der Leerung der Blauen Tonnen zu begründeten oder unbegründeten Reklamationen komme. Das Unternehmen verzeichnet zum Jahresende 2018 einen erhöhten Krankenstand unter den Mitarbeitern, so dass einige Straßen erst nach Tagen nachträglich entsorgt werden konnten. Auch kam es wegen der winterlichen Witterung in einigen Straßen zu Verspätungen bei der Entsorgung. Abgesehen davon, liegen die Beschwerden in einem normalen Rahmen. Das gilt auch für die Entsorgung des Verpackungsabfalls mit den Gelben Tonnen, die das Unternehmen im Auftrag der Dualen Systeme durchführt. Die Beschwerden, die am Umwelttelefon oder schriftlich per E-Mail eingehen, werden sofort geprüft und in begründeten Fällen an das Unternehmen mit der Aufforderung auf kurzfristige Nachentleerung per E-Mail weitergegeben. Die abgehenden Nachrichten bleiben gespeichert. Eine systematische Erfassung ist nicht erforderlich und würde die Arbeitskraft zu Lasten der Beratung am Umwelttelefon binden. Weiter erklärte Wingenfeld, dass Reklamationen im übliche Maß wegen Nichtleerung von Abfallbehältern nicht zum Ausschluss eines Unternehmens berechtigen. In der Stadt Fulda sind zurzeit vier Entsorgungsunternehmen tätig. Kein Unternehmen arbeitet ohne Beanstandung in Einzelfällen, so der Oberbürgermeister.

Die Stadtverordnetenfraktion Die Linke. Offene Liste / Menschen für Fulda wollte zum Thema wissen, seit wann die städtische Müll- und Sperrmüllabfuhr an Privatunternehmen vergeben ist. Dies sei seit 2001 der Fall, so Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld. Zur Frage wie lange es schon Beschwerden über die Zuverlässigkeit der Sperrmüllabfuhr gebe, sagte der OB: „Die begründeten, teils auch unbegründeten Reklamationen, liegen ganzjährig im üblichen Rahmen. Zum Jahreswechsel 2018/19 häuften sich allerdings die Beschwerden über zu spät abgefahrenen Sperrmüll in der Innenstadt. Das Unternehmen begründete die Versäumnisse mit einem übermäßig hohen, nicht nachvollziehbaren Sperrmüllanfall, der mit den eingeplanten Mitarbeitern und Fahrzeugen nicht zu bewältigen gewesen sei. Auf Drängen der Fachstelle Abfallwirtschaft setzte das Unternehmen zusätzliche Fahrzeuge und Personal ein. Die verspätete Entsorgung konnte dennoch in wenigen Straßen erst nach Tagen aufgeholt werden.“

Zur Frage was die Stadt Fulda unternehme, damit der Sperrmüll auch tatsächlich am veröffentlichten Termin erfolgt, sagte Dr. Heiko Wingenfeld: „In der Regel werden die geplanten Termine eingehalten. In Einzelfällen kann auch in Zukunft eine verspätete Entsorgung nicht völlig ausgeschlossen werden, z. B. bei unklarer Straßenführung oder neuen Straßen oder wegen ortsunkundigem und wechselndem Personal des auswärtigen Unternehmens. Die Fachstelle der Abfallwirtschaft des Bürgerbüros wird das Unternehmen zukünftig einen Tag vor der geplanten Sperrmüllabfuhr auf Besonderheiten von Straßenführungen aufmerksam machen und weiterhin Kontrollen durchführen.“ +++