Streit um neues Asyl-Gesetz – Viel Lärm um wenig

Bundestag

Berlin. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. So steht es in der Verfassung. Vor diesem Hintergrund mutet die hitzige Diskussion merkwürdig an, die sich seit geraumer Zeit um ein Gesetz rankt, das heute zur Abstimmung steht. Darin werden die ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Drittstaaten eingestuft. Wahr ist, dass die dort lebende Minderheit der Roma – um sie geht es der Großen Koalition vornehmlich – sozial benachteiligt, ja, gesellschaftlich diskriminiert wird.

Über diesen unhaltbaren Zustand muss sich jedoch in erster Linie die Europäische Union mit diesen Staaten auseinandersetzen. Schließlich gelten die drei Länder als Beitrittskandidaten. Bei den dort lebenden Menschen pauschal von politischer Verfolgung zu sprechen, geht an der Wirklichkeit vorbei. Jeder sechste Asylbewerber, der seit Jahresbeginn nach Deutschland kam, stammt aus diesen drei Ländern. Aber lediglich 0,3 Prozent der Anträge wurden positiv beschieden. Das heißt, schon vor der geplanten Neuregelung tendierte die Anerkennungsquote gegen null. Und es ist ja auch nicht so, dass das Grundrecht auf Asyl mit dem neuen Gesetz ausgehebelt wäre. Die Bundesregierung selbst hat eingeräumt, dass sich die Antragsverfahren damit nicht entscheidend verkürzen lassen. Auch insofern ist die ganze Aufregung etwas verwunderlich. Gut möglich, dass sich die Regierung von den neuen Paragrafen eine abschreckende Wirkung erhofft. Flüchtlinge, denen es nur um wirtschaftliche Motive geht, könnten geneigt sein, künftig eher die Finger von einem Asylantrag zu lassen. Diese Rechnung muss nicht aufgehen.

Auch ein verkürzter Aufenthalt in Deutschland ist für Menschen, denen es materiell schlecht geht und die in der Heimat ausgegrenzt werden, wahrscheinlich noch ein Gewinn. Viel Lärm um wenig also. Mit dem Gesetz, so vernünftig es auch sein mag, dürfte sich kaum etwas an den Realitäten ändern. Schon gar nicht für die Kommunen, die unter einem starken Ansturm auch von tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden leiden und nicht mehr recht wissen, wie sie die Betroffenen menschenwürdig unterbringen sollen. Darum muss sich Politik künftig deutlich mehr kümmern. Übrigens auch die Grünen. Es ist eben ein Unterschied, als Oppositionspartei das Fähnlein der reinen Lehre hochzuhalten, aber sich in Regierungsverantwortung in den Ländern um die Finanzierung des Flüchtlingsstroms kümmern zu müssen. Würden sich die Grünen heute im Bundesrat verweigern, käme es auch nicht zu einer ebenfalls in dem Gesetz verankerten Lockerung der Arbeitsbeschränkung für Asylsuchende. Die Grünen hätten dann zwar ihre hehren Grundsätze verteidigt, aber wirklich geholfen wäre den Flüchtlingen damit nicht, so die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo