Stadtverordnetenversammlung: Bürgermeisterwahl, Haushalt 2026 und weitreichende Stadtentwicklungsbeschlüsse

Sv n1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda befasst sich in ihrer Sitzung mit einer umfangreichen und inhaltlich breit gefächerten Tagesordnung, die zentrale politische, finanzielle und städtebauliche Weichenstellungen für die kommenden Jahre umfasst. Im Mittelpunkt steht die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Fulda sowie dessen Einführung und Verpflichtung. Damit verbunden ist ein formaler, aber bedeutender Schritt für die kommunale Führungsspitze.

Neben der Bürgermeisterwahl steht die Besetzung der Betriebskommission des Eigenbetriebs Parkstätten, Energie und Wasser Fulda auf der Tagesordnung. Hierzu liegt ein Vorschlag des Personalrats vor. Ebenfalls behandelt wird der Haushaltsplan 2026, verbunden mit einem Haushaltssatzungsergänzungsbeschluss, der die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt weiter konkretisiert. In der Aktuellen Stunde sowie bei Anfragen und Anträgen, terminiert auf den 2. Februar 2026, haben die Stadtverordneten zudem Gelegenheit zur politischen Aussprache. Ergänzend wird ein mündlicher Bericht über im Haupt- und Finanzausschuss gegebenenfalls nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten erwartet.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, mehrere Punkte der Tagesordnung I in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung darüber trifft die Stadtverordnetenversammlung selbst. Dabei geht es unter anderem um die Übertragung der Zuständigkeit für Grundstücksangelegenheiten im Geltungsbereich der zweiten Vorkaufssatzung der Stadt Fulda „Entwicklung Gewerbeflächen Künzeller Straße / Standort Fulda Reifen und Umfeld“ vom 2. Juli 2025 auf den Magistrat. In diesem Zusammenhang sollen auch Informationen zu einem anstehenden Grundstücksgeschäft gegeben werden. Ebenfalls nichtöffentlich vorgesehen ist die Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zur möglichen Ausübung des Vorkaufsrechts für das Goodyear-Areal.

Die Tagesordnung II umfasst eine Vielzahl weiterer Beschlussvorlagen. Dazu zählt die Neuwahl im Ortsgericht Fulda VI für das Amt des zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums in Form einer Tochtergesellschaft der Klinikum Fulda gAG und der Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda gGmbH, mit dem Ziel der ambulanten ärztlichen Versorgung. Zudem sollen Vertreter in die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen entsendet werden.

Im Bereich der Stadt- und Bauleitplanung stehen mehrere Verfahren an. Behandelt wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“, einschließlich des Beschlusses über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sowie der Beschluss zur Feststellung. Parallel dazu geht es um den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“, mit Beschlüssen über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung und zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Weiterhin steht der Bebauungsplan Nr. 204 „Wohnmobilhafen Am Badegarten“ mit dem Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf der Agenda.

Auch für den Stadtteil Gläserzell ist eine Entwicklung vorgesehen: Der Bebauungsplan Nr. 2 „Neubaugebiet Nord“ soll in vierter Änderung aufgestellt werden. Hinzu kommt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“, verbunden mit dem Beschluss zur Aufstellung sowie zur Durchführung der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Einen weiteren thematischen Block bilden Maßnahmen der Städtebauförderung. Dazu gehört die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im „Gründerzeitlichen Bahnhofsviertel“. In diesem Zusammenhang wird die Neuausweisung des Fördergebietes Bahnhofsquartier im Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung beraten. Zudem steht das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für das Südend im Rahmen des Programms Sozialer Zusammenhalt auf der Tagesordnung. Auch die Anpassung der Fördergebietsgrenze für das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung im Bereich Westpark und neue Grünstrukturen ist vorgesehen.

Abgerundet wird die Sitzung durch finanzielle Beschlüsse zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Stadt Fulda für ein Projekt der Wohngenossenschaft Waides Höfe eG in der Dr.-Walter-Lübcke-Straße sowie einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für ein Projekt des Caritasverbandes Fulda, Diözese Fulda e.V., in der Straße Zum Schulzenberg. Schließlich stehen noch die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im vierten Quartal 2025 zur Entscheidung an. Insgesamt spiegelt die Tagesordnung die gesamte Bandbreite kommunalpolitischer Verantwortung wider – von Personalentscheidungen über Stadtentwicklung bis hin zu finanziellen Verpflichtungen. +++


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