Stadt Fulda klagt gegen Zensus-Ergebnisse

Millionenverluste befürchtet

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadt Fulda geht juristisch gegen die im Rahmen des Zensus 2022 ermittelte Einwohnerzahl vor. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend (30. Juni) beschlossen die Stadtverordneten einstimmig, Klage gegen die Feststellung des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL) einzureichen. Hintergrund ist eine erhebliche Differenz zwischen der amtlich festgestellten Bevölkerungszahl und den Angaben im städtischen Melderegister.

Laut dem HSL lebten zum Stichtag 15. Mai 2022 exakt 64.705 Menschen in Fulda – rund 4.600 weniger als die 69.325 Personen, die laut Melderegister zu diesem Zeitpunkt dort gemeldet waren. Die Folge wäre ein drastischer Rückgang der staatlichen Finanzzuweisungen: Allein für das Jahr 2025 rechnet die Stadt mit einem Nettoverlust von rund 6,5 Millionen Euro, wenn die Zensus-Zahlen Grundlage für die Mittelvergabe bleiben.

Bereits nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im Sommer 2024 hatte Fulda Widerspruch gegen die Zensus-Erhebung eingelegt. Dieser wurde inzwischen vom HSL zurückgewiesen, weshalb die Stadt nun den Klageweg beschreitet.

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld kritisiert die Methodik des Zensus deutlich. Die auf Stichproben basierende Hochrechnung sei nicht plausibel und stehe im Widerspruch zu verschiedenen lokalen Indikatoren: „Sowohl unser Melderegister, als auch Daten des Energie- und Wasserversorgers, die Lage auf dem Wohnungsmarkt und der steigende Bedarf an Kitas und Grundschulen sprechen für eine wachsende Bevölkerung.“

Wingenfeld stellt die Aussagekraft der Zensus-Daten grundsätzlich infrage: „Die Vorgehensweise des Zensus ist eine statistische Rechenübung, die mit der kommunalen Realität offenbar wenig zu tun hat.“ Ein Festhalten an diesen Zahlen stelle einen „schweren Eingriff in die finanzielle Handlungsfähigkeit der betroffenen Städte“ dar. Er fordert, dass Bund und Länder angesichts angespannter Haushaltslagen zur Stärkung der Kommunen beitragen sollten – nicht durch fragwürdige Statistikmethoden deren finanzielle Basis gefährden.

Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für weitere Städte und Gemeinden haben, die ähnliche Abweichungen zwischen Zensusdaten und Melderegister feststellen. Fulda geht nun mit juristischen Mitteln gegen das an, was es als systematische Benachteiligung empfindet. +++


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